Generelle Lohnerhöhung im Bauhauptgewerbe

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Bern,

Weil in den kommenden Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, erhöhen die Arbeitgeber zur Sicherung der Frührente mit 60 ihren Beitrag.

Baugewerbe
Bauarbeiter arbeiten auf einem Dach. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bauhauptgewerbe gibt es im kommenden Jahr eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 Prozent.
  • Darauf haben sich die Sozialpartner geeinigt.

Die Sozialpartner im Bauhauptgewerbe haben sich für 2025 auf eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 Prozent geeinigt. Weil in den kommenden Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, erhöhen die Arbeitgeber zur Sicherung der Frührente mit 60 ihren Beitrag.

Dieser steigt zur Finanzierung des flexiblen Altersrücktritts auf Arbeitgeberseite um 0,5 Prozentpunkte auf 6 Prozent, wie der Schweizerische Baumeisterverband sowie die Gewerkschaften Unia und Syna am Montag mitteilten. Der Arbeitnehmerbeitrag für die Frühpensionierungen bleibt bei 2,25 Lohnprozenten.

Gestrichen werden die Altersgutschriften an die Pensionskassen für die frühpensionierten Rentnerinnen und Rentner zwischen 60 und 65 Jahren. Für eine volle Rente müssen die Beschäftigten neu 20 statt 15 Jahre auf den Bau gearbeitet haben. Zudem gibt es Anreize, freiwillig über die 60 Jahre hinaus zu arbeiten.

Gilt für rund 70'000 auf dem Bau Beschäftigte

Im Landesmantelvertrag verdoppelt sich die Kündigungsfrist für das Frührentenmodell von fünf auf zehn Jahre, was die langfristige Sicherheit der Rente mit 60 erhöht. Wie die Sozialpartner weiter vereinbarten, entscheidet die Arbeitnehmerseite, ob weitere Sanierungsmassnahmen durch Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen erfolgen, sollten diese wider Erwarten nötig werden.

Das Verhandlungsergebnis gilt für alle dem Landesmantelvertrag unterstellten Bauunternehmen und rund 70'000 auf dem Bau Beschäftigte. Die Einigung kam nach mehreren Verhandlungsrunden zustande. Beide Seiten seien einander entgegengekommen, hiess es in den Mitteilungen der Sozialpartner.

Für die Gewerkschaften ausschlaggebend war die Sicherung der Frührente ohne Renteneinbusse und die Erhaltung der Kaufkraft. Die Baumeister bezeichneten das Ergebnis als fair. Die Delegiertenversammlungen von Verband und Gewerkschaften hiessen den Vertrag gut.

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