Gewerbeverband will das Arbeitsrecht schleifen

Christof Vuille
Christof Vuille

Bern,

50 Stunden arbeiten, nur noch acht Stunden Pause zwischen zwei Arbeitstagen, flexiblere Pausen-Regelungen: Der schweizerische Gewerbeverband bläst zum Grossangriff auf das Arbeitsgesetz.

hans-ulrich bigler nationalrat
Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, kandidiert für die SVP für einen Sitz im Zürcher Kantonsrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gewerbeverband will die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden erhöhen.
  • Die Ruhezeiten sollen deutlich reduziert werden.
  • Das sei nötig, um die Arbeitslosigkeit tief zu halten, argumentieren die Gewerbler.

Kaum ein Land kann sich einer tieferen Arbeitslosigkeit rühmen als die Schweiz. Doch damit der Wert bei rund drei Prozent verbleibt, braucht es Anpassungen im Arbeitsgesetz.

Das findet zumindest der Gewerbeverband. Er fordert heute eine Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 auf 50 Stunden. «Die moderne Arbeitswelt ist flexibel und nicht mehr ausschliesslich an den Arbeitsplatz in der Firma gebunden», begründet Direktor Hans-Ulrich Bigler.

«Wir müssen länger arbeiten können»

Dabei gehe es nicht primär darum, dass alle mehr arbeiten, sondern um die Schaffung von mehr Flexibilität. Unterstützt wird er von den Treuhändern, wie FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger sagt. Die Baselbieterin präsidiert den Branchenverband Treuhandsuisse. «Wir müssen über den Jahreswechsel und im Frühjahr länger arbeiten können, wenn beispielsweise mit den Jahresabschlüssen und den Steuererklärungen viel Arbeit da ist», sagt sie.

Doch damit haben die Gewerbler noch lange nicht genug. «Das heutige Gesetz atmet den Geist der 50er und 60er Jahren und ist schlicht nicht mehr zeitgemäss», wettert Präsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime. So möchte der Verband die Regelung bezüglich der Pausen lockern.

So sei etwa die Regelung veraltet, dass während der Mitte der Arbeitszeit eine Pause eingelegt werden müsse. Ebenfalls abgebaut werden soll der Arbeitnehmerschutz bei der Zeit zwischen zwei Arbeitstagen. Heute muss diese mindestens elf Stunden betragen. Künftig sollen es nur noch deren acht sein – zumindest zweimal die Woche.

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