Bis am 4. Juni stimmen die 2,3 Millionen Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter über den Alkoholverkauf ab.
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Migros verkauft seit der Gründung 1925 keine alkoholischen Getränke. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Um das Alkoholverkaufsverbot aufzuheben, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
  • Die Auszählung beginnt am 7. Juni, und das Resultat gibt die Migros Mitte Juni bekannt.
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2,3 Millionen Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter entscheiden bis am 4. Juni über den Alkoholverkauf in den Filialen des Grossverteilers. Die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bunds (MGB) empfiehlt eine Abkehr vom Verbot, die zehn regionalen Verwaltungen auch. Die Auszählung beginnt am 7. Juni, und das Resultat gibt die Migros Mitte Juni bekannt.

Nötig ist eine Zwei-Drittels-Mehrheit. In Kraft treten soll die Statutenanpassung am 1. Juli. Im entsprechenden Grundsatz soll der Alkoholpassus gestrichen werden; die Migros würde neu nur noch auf den Verkauf von Tabakwaren verzichten. Mit einem Verkaufsbeginn von Bier, Wein und Spirituosen rechnet der Grossverteiler ab 2023.

Das Alkoholverbot bei der 1925 gegründeten Migros gilt seit 1928. Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler erliess es zum Schutz der Volksgesundheit und gegen «den allmächtigen Alkoholkapitalismus». Die «verheerenden Schnapsgewohnheiten» würden die Leute in die Armut stürzen. Tatsächlich war in dieser Zeit der Alkoholismus in der Schweiz weit verbreitet.

Duttweiler liesse 1948 über Alkoholverbot abstimmen

Noch Duttweiler selbst liess 1948 eine Abstimmung über das Alkoholverbot durchführen. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter stützten es mit 52,4 Prozent. Seit 1983 ist das Verbot auch in den Statuten der regionalen Genossenschaften verankert – mit Ausnahme Genfs. Deshalb sind auch zehn regionale Abstimmungen nötig. Das Resultat wird dann auch regional umgesetzt.

Migros Duttweiler
Trank gerne mal ein Glas Wein: Gottlieb Duttweiler, Gründer der Migros. - Keystone

Den zehn Migros-Geschäftsleitungen oder Verwaltungen sind in den Regionen Genossenschaftsräte zugeordnet. Sie zeigen ein geteiltes Bild. Gegen die Abschaffung des Verbots ist allerdings keiner. Wie einer von der Migros aufgeschalteten Übersicht zu entnehmen ist, beschlossen die Genossenschaftsräte der Regionen Genf, Neuenburg-Freiburg und Aare Stimmfreigabe. Mit knapp 540'000 Genossenschaftern ist die Aare die grösste Migros-Region.

Die Delegierten des Genossenschafts-Bundes stellten sich bereits mit einer Zwei-Drittels-Mehrheit hinter den Alkoholverkauf. Die MGB-Leitung begründet die Abkehr vom Verbot mit der veränderten sozialen Situation und geänderten Konsumgewohnheiten. Kauften die Kunden bei einem Grossverteiler Alkohol, würden sie dort gleich auch Lebensmittel mitnehmen, lautet die Argumentationslinie. Der Migros entgehe so ein nicht unbedeutender Teil des Warenkorbs.

Im gnadenlosen Konkurrenzkampf des Detailhandels sehen die Alkoholbefürworter die Migros damit einem wesentlichen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt. Der Migros sitzen Coop, Lidl, Aldi und der Online-Handel im Nacken. Den Platz als Nummer eins im Schweizer Detailhandel verlor die Migros bereits an Coop. Der Alkoholverkauf in Migros-Tochtergesellschaften wie Denner oder Migrolino ist von der Abstimmung nicht betroffen.

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