Immer mehr Schweizer Firmen installieren Sensoren im Büro
Die UBS führt neue Sensoren in ihren Büroräumlichkeiten ein. Auch andere Firmen spielen mit dem Gedanken. Doch grenzt dies nicht schon an Überwachung?
Das Wichtigste in Kürze
- In einzelnen Büroräumlichkeiten der Schweizer Bank UBS sind neu Sensoren installiert.
- Sie sollen unter anderem den CO2-Gehalt und das Personenaufkommen im Raum messen.
- Der Bankenpersonalverband sagt: Das geht, solange der Datenschutz gewährleistet ist.
«Wir führen neue Sensoren in unseren Gebäuden ein, um Sie (und uns) intelligenter zu machen», schreibt die UBS letzte Woche ihren Mitarbeitenden. In erster Linie sollen die neuen Messfühler Daten über die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und den CO2-Gehalt liefern.
Wie «Inside Paradeplatz» aber berichtet, sollen die Sensoren auch «Bewegungen und Veränderungen» messen. «Sodass wir besser verstehen können, welche Schreibtische im Laufe des Tages genutzt werden», erklärt die Grossbank im internen Schreiben.
Auch Roche und Swisscom führen Sensoren
Wirklich einzigartig ist dieses Verfahren aber nicht – im Gegenteil. Auch Roche verfügt in einzelnen Gebäuden über Sensoren. «Sie sind Teil der Energiesteuerung», erklärt der Pharmakonzern auf Anfrage. Sie würden aber nicht zur Überwachung der Mitarbeitenden dienen.
Bei Swisscom wiederum befinden sich die Sensoren noch in der Testphase. «Primär wollen wir lernen, ob, wo und in welchem Umfang Sensorik im Immobilienbereich einen Mehrwert für die Nutzer schaffen kann», erklärt Mediensprecherin Sabrina Hubacher.
In einem Personalrestaurant beispielsweise würde in Kürze teilweise ein Durchgangszähler die aktuelle Belegung messen, wodurch Mitarbeitende lange Warteschlangen umgehen könnten.
Datenschutz bleibt zwingende Massnahme
Doch sind solche Sensoren überhaupt zulässig? Nur unter strengen Voraussetzungen, meint Christof Burkard vom schweizerischen Bankpersonalverband: «Aufgrund des Arbeitsgesetzes ist dem Arbeitgeber vom Grundsatz her die Verhaltensüberwachung verboten.» Auch das Datenschutzgesetz verbiete die ständige Überwachung.
Es gebe jedoch Ausnahmen – etwa im Bereich Sicherheit und Prozessnotwendigkeit. Hier könnten Sensoren sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer wichtige Informationen liefern. Beispielsweise zur Messung der räumlichen Ausschöpfung oder zur physiologischen Belastung der Mitarbeitenden.
«Wichtig ist einfach, dass die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden», betont Burkard. Bedeutet: Mitarbeitende müssen über die Sensoren informiert sein und in die entsprechenden Daten Einsicht erhalten. Zudem müssen die Daten anonymisiert und sicher verwahrt bzw. vernichtet werden.