Landrat verabschiedet neues Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz
Das Parlament hat der Revision mit 70 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. Das für Gesetzesänderungen ohne Urnengang nötige Vierfünftelmehr wurde damit erreicht.

Die Finanzierung von Standortförderungsmassnahmen im Baselbiet wird auf eine neue Basis gestellt. Der Landrat hat am Donnerstag ein neues Wirtschaftsförderungsgesetz verabschiedet.
Beiträge werden künftig ins Budget der Direktionen integriert: Die Kosten für wiederkehrende und dauerhafte Massnahmen zur Standortförderung fliessen ins Budget der Dienststelle «Standortförderung Baselland» der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ein, jene für Massnahmen im Bildungsbereich ins Budget der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
Der Regierungsrat bewilligt neue einmalige Ausgaben bis zu einer Million Franken sowie wiederkehrende Ausgaben von jährlich 200'000 Franken. Höhere Ausgaben muss das Parlament beschliessen.
Rahmenausgaben explizit erwähnt
Nicht wie ursprünglich vorgesehen ersatzlos gestrichen wird dagegen der Wirtschaftsförderungsfonds. Auf Antrag der Regierung hat der Landrat in der zweiten Lesung ein Möglichkeit geschaffen, um pauschal Ausgaben für spezielle Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen zu beschliessen.
Jene zweckgebundenen Gelder können dem Landrat mit einer auf jeweils vier Jahren befristeten Rahmenausgabenbewilligung beantragt werde, wie dies das Finanzhaushaltsgesetz vorsieht. Über die Aufteilung einzelner Ausgaben-Teile entscheidet dann die Regierung. Der Landrat stimmte dem Antrag mit 69 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.
Bei der ersten Lesung hatte das Parlament einen Antrag der FDP noch abgelehnt. Diese wollte eine Spezialfinanzierung äufnen.
Ziele und Grundsätze angepasst
Neben der neuen Finanzierung von Standortförderungsmassnahmen hat die Teilrevision weitere Schwerpunkte. So werden Grundsätze und Ziele angepasst. Neu im Gesetz als Aufgabenbereich erwähnt sind etwa die Arealentwicklungen.
Umfunktioniert wird mit der Revision zudem die Wirtschaftsförderungskommission. Verzichtet wird künftig ausserdem auf finanzielle Zuschüsse für einzelne Betriebe und die Gewährung einfacher Bürgschaften durch den Kanton.
Das Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz, das mit der Revision in Standortförderungsgesetz unbenannt wird, ist seit 1980 in Kraft. 2007 wurde es vollständig erneuert.