Mit diesem 40-Milliarden-Paket will der Bund die Wirtschaft retten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat investiert über 40 Milliarden Franken in die Schweizer Wirtschaft.
- Der Bund gibt Banken Garantien für KMU-Kredite.
Der Bundesrat legt nach, nachdem er letzte Woche bereits ein Massnahmenpaket von 10 Milliarden Franken für die Wirtschaft präsentiert hatte. Heute wird dieses um 32 Milliarden erweitert.
Von dem Paket profitieren verschiedene wirtschaftliche Bereiche, die unter den Effekten des Coronavirus leiden. «Mit den neuen Massnahmen sollen Härtefälle soweit wie möglich vermieden werden», betont der Bundesrat heute.
20 Milliarden Liquiditätshilfe
Denn trotz Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung geraten viele Firmen, in der Regel kleine Unternehmen, aktuell in Schieflage. Als Soforthilfe gibt es nun sogenannte COVID-Überbrückungskredite. Betroffene KMU können diese von den Banken erhalten, der Bundesrat gleist ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden Franken auf.
Betroffene Unternehmen können Kredite von bis 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Millionen Franken beantragen. Gemäss Bundesrat dürfte eine halbe Million Franken in 90 Prozent der Fälle ausreichen.
Wer bis zu 500'000 Franken braucht, soll zur Bank gehen, sagte Finanzminister Ueli Maurer heute vor den Meiden. Das Geldhaus rechnet dann mit dem Staat ab. «So kommen ab nächster Woche tausende von Kleinstbetrieben schnell zu Geld», so Maurer. «Es ist eine Massnahme, die für die Kleinen gilt».
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherung
Neu können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen einen zinslosen Zahlungsaufschub für Beiträge an die Sozialversicherungen gewährt werden. Gleiches gilt für Selbständige. Zahlungsaufschübe prüfen die AHV-Ausgleichskassen.
Entgegenkommen auch bei Zahlungen an den Bund. Für die Mehrwertsteuer, Zölle und Lenkungsabgaben werden Verzugszinse ab morgen bis Ende Dezember auf 0 Prozent gesenkt.
Am vorherigen Paket wurde kritisiert, dass die Kurzarbeit viele Bereiche nicht decken würde. Hier bessert der Bundesrat nach. Neu kann auch für befristet und temporär Angestellte Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden, ebenso für Lehrlinge.
Zudem kann Kurzarbeit auch für Arbeitgeber-ähnliche Angestellte beantragt werden. Etwa für Gesellschafter einer GmbH, die als Angestellter im Betrieb arbeiten. Gleiches gilt auch für Personen, welche im Unternehmen des Ehegatten arbeiten. Die Karenzfrist wird komplett aufgehoben.
Entschädigung für Selbständige
Verbessert wurde auch die Situation von Selbstständigen. Wer aufgrund von Schulschliessungen, ärztliche verordneter Quarantäne oder wegen Betriebsschliessungen Erwerbsausfälle hat, wird nun entschädigt. Geregelt wird dies über die Erwerbsersatzordnung. Anspruch auf eine Entschädigung haben neu auch Eltern, die aufgrund einer Schulschliessung daheim bleiben müssen, um Kinder zu betreuen.
Um die Schweizer Kulturlandschaft zu schützen, stellt der Bundesrat 280 Millionen Franken Soforthilfe zur Verfügung. Diese umfasst etwa zinslose Darlehen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, etwa Stiftungen.
Der Gewerkschafts-Dachverband Travailsuisse reagiert in einer Stellungnahme positiv auf die Ankündigung des Bundesrats. «Das heute präsentierte Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.»
Als einen richtigen Schritt beurteilt auch die Gewerkschaft Unia die neuen Massnahmen des Bundesrats. Doch: «Das Problem der fehlenden Durchsetzung der Gesundheitsmassnahmen in den Betrieben bleibt allerdings bestehen.»