Mutmassliche US-Fluchthelfer von Carlos Ghosn nach Japan ausgeflogen
Zwei mutmassliche Fluchthelfer des früheren Automanagers Carlos Ghosn sind aus den USA nach Japan ausgeflogen worden.

Das Wichtigste in Kürze
- Verdächtige hatten Prozess gegen ihre Auslieferung verloren.
Die beiden Verdächtigen Michael und Peter T. landeten am Dienstag nahe Japans Hauptstadt Tokio, wie örtliche Medien berichten. Demnach sollten sie nach einem Corona-Test in eine japanische Haftanstalt gebracht werden. Einen Prozess gegen ihre Auslieferung aus den USA hatten sie verloren.
Die beiden Männer, ein früheres Mitglied der US-Spezialkräfte und sein Sohn, sollen dem früheren Nissan-Chef Ghosn bei seiner spektakulären Flucht geholfen haben. Sie waren im Mai in den USA festgenommen worden, Japan suchte sie per Haftbefehl. Seitdem waren die beiden Verdächtigen wegen Fluchtgefahr in Gewahrsam und wehrten sich gegen ihre Auslieferung. Ihre Verteidigung argumentierte, in Japan erwarteten die Verdächtigen folterähnliche Haftbedingungen.
Der Supreme Court in den USA wies das Gesuch jedoch im vergangenen Monat endgültig zurück. Anwalt Paul Kelly sagte dazu am Montag, als die beiden Verdächtigen japanischen Behördenvertretern übergeben wurden, dies sei ein «trauriger Tag für die Familie und für alle, die daran glauben, dass Veteranen von ihrem eigenen Land eine bessere Behandlung verdienen».
Die beiden US-Bürger sollen die filmreife Flucht von Ghosn aus Japan über die Türkei in den Libanon mit organisiert haben. Der frühere Automanager Ghosn war im November 2018 in Japan festgenommen worden. Die Justiz wirft ihm unter anderem vor, private Verluste auf den Autohersteller Nissan übertragen zu haben, der mit Renault verbündet ist.
Ende 2019 flüchtete Ghosn in einem grossen Koffer versteckt von Osaka im Westen Japans nach Istanbul und stieg dann in eine Maschine nach Beirut. Drei mutmasslich an der Flucht beteiligte türkische Staatsbürger waren vergangene Woche in Istanbul zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Ghosn, der auch die libanesische Staatsbürgerschaft hat, hält sich weiter im Libanon auf und darf das Land nicht verlassen. Allerdings weist der Libanon seine Staatsbürger nicht aus, weshalb die japanische Justiz keinen Zugriff auf ihn hat.