Nestlé-Aktionär kritisierte die Zusammenarbeit zwischen dem CEO und dem Verwaltungsrat. Nestlé wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Aussenaufnahme des Hauptsitzes von Nestle am 16. August 2018 in Vevey.
Nestlé und Third Point sind sich nicht einig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nestlé-Führung verteidigt ihre Governance-Regelungen.
  • Der Aktionär Third Point hatte genau jene zuvor kritisiert.
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Der weltgrösste Lebensmittelhersteller Nestlé ist erneut von seinem Aktionär Third Point kritisiert worden. Laut einem Bericht der «Financial Times» missfällt dem Hedgefonds unter Führung von Daniel Loeb die bei den Schweizern übliche Praxis, dass ehemalige Firmenchefs im Anschluss an ihr Mandat für gewöhnlich die Position des Verwaltungsratspräsidenten übernehmen.

In den USA und in Grossbritannien seien solche Arrangements generell verpönt, hiess es in dem Bericht weiter. Im Gegensatz dazu setzt Nestlé allerdings seit Jahrzehnten auf eine solche Regelung, die auch in den europäischen Ländern relativ üblich ist.

Wachstumspläne nicht behindert

Die Führung von Nestlé hat ihre Governance-Regelungen daher nun auch öffentlich gegen diese Kritik verteidigt und erklärt, dass die derzeitige Form der Zusammenarbeit zwischen CEO und Verwaltungsratspräsident (VRP) die Wachstumspläne des Schweizer Lebensmittelunternehmens nicht behindere.

In einem gemeinsamen Interview mit dem derzeitigen Firmenchef Mark Schneider sagte VRP Paul Bulcke, er habe dem CEO Raum für eigenständiges Arbeiten gegeben und bei Bedarf Unterstützung geleistet. Schneider wiederum argumentierte, dass Nestlé durch seine langfristige Denkweise und seinen bisherigen Ansatz zur Unternehmensführung seit Jahrzehnten erfolgreich sei.

Third Point drängt Nestlé zudem, seine 23-prozentige Beteiligung am Kosmetikhersteller L'Oreal zu verkaufen und den Erlös für den Rückkauf von Aktien zu verwenden. Bulcke erklärte hierzu, dass man diesbezüglich «die richtigen Massnahmen zur richtigen Zeit ergreifen» werde, und dieser Punkt «auf der Agenda des Verwaltungsrates» sei.

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