NGOs legen Einspruch gegen Patentierung von Krebsmedikament ein

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Bern,

Die NGOs Public Eye und Médecins du Monde haben gegen eine Novartis-Krebstherapie formal Einspruch beim Europäischen Patentamt in München erhoben. Die Blutkrebsbehandlung Kymriah sei keine Neuerfindung, machten die NGOs am Mittwoch geltend.

Der Basler Pharmakonzern Novartis hatte für die Zelltherapie Kymriah im vergangenen Oktober auch in der Schweiz die Zulassung erhalten. (Archivbild)
Der Basler Pharmakonzern Novartis hatte für die Zelltherapie Kymriah im vergangenen Oktober auch in der Schweiz die Zulassung erhalten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/AHN YOUNG-JOON

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Kymriah setze Novartis einen neuer Preisrekord im Schweizer Gesundheitswesen, teilten die beiden NGOs mit.

Das durch die Patentierung gesicherte Marktmonopol diene als Basis einer verantwortungslosen Preispolitik, die zunehmend zu einer Zweiklassenmedizin führe. Denn ein Patent gewähre Rechtsschutz auf eine kommerzialisierbare Erfindung und wirke als Monopolgarantie. Dies führe zu willkürlichen Preisen.

Im Fall von Kymriah, das zur Behandlung von Leukämie und Lymphdrüsenkrebs eingesetzt wird, belaufen sich die Kosten pro Behandlungsinfusion auf 370'000 Franken.

Novartis lasse die Beschwerde derzeit durch Rechtsexperten des Unternehmens analysieren, hiess es beim Basler Pharmakonzern auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Frage der Patentierbarkeit dieser Krebstherapien, die künftig auch bei anderen Krebsarten wichtig werden, ist gemäss den beiden NGOs zukunftsweisend. Kymriah sei aber «gar kein Medikament, sondern vielmehr eine medizinische Dienstleistung», die nicht von Novartis erfunden worden sei, sondern «massiv auf Forschung durch öffentliche Institutionen» beruhe, heisst es weiter.

Die Entscheide der in München ansässigen Behörde sind auch für die Schweiz rechtsverbindlich. Da es für die kommerzielle Nutzung kein Patent brauche, habe «die Beschwerde per se keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Kymriah». Eine Widerrufung des Patents wäre ein starkes Signal gegen den Missbrauch geistiger Eigentumsrechte und aus dem Ruder laufende Medikamentenpreise, argumentieren die beiden NGOs.

Novartis hatte für die Zelltherapie Kymriah im vergangenen Oktober auch in der Schweiz die Zulassung erhalten. Die Zulassung gilt für den Einsatz bei Kindern und Erwachsenen, die an bestimmten Formen von Blutkrebs leiden und bei denen vorherige Therapien nicht nachhaltig angeschlagen haben.

Bei dieser Gentherapie werden dem Körper des Patienten Zellen entnommen, die gentechnisch verändert werden. Danach werden sie wieder in den Körper eingesetzt.

Das Ziel ist es, dass die gentechnisch veränderten Zellen die mit Krebs befallenen Zellen angreifen. Diese Methode soll, wie der Krankenkassenverband Santésuisse am 19. März schrieb, «eine nachhaltige Heilung möglich» machen. Die Versicherer des Verbandes Santésuisse sollen mit einer speziellen Vergütung den Zugang zu neuen kostspieligen Gentherapien wie Kymriah ab sofort ermöglichen.

Geplant ist eine Abgeltung von 200'000 Franken über die ordentlichen Fallpauschalen hinaus. Bei Kymriah handle es sich gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht um ein Arzneimittel im üblichen Sinn. Daher brauche es auch eine neue Form von Entschädigung.

Die Zahl der zu behandelnden Patienten dürfte zunächst bei einer niedrigen zweistelligen Zahl liegen, hatte Novartis im Oktober festgestellt. In der Schweiz gibt es bisher vier qualifizierte Zentren für die Behandlung mit Kymriah: Das Inselspital Bern, die Universitätsspitäler Zürich und Basel sowie das Kinderspital Zürich.

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