SRG Ombudsmann verteidigt Heiratsantrag von Sven Epiney
Der Ombudsman hat Beanstandungen gegen den Heiratsantrag von Sven Epiney in einer Sendung abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sven Epiney machte während einer Sendung seinem Lebenspartner Michael Graber einen Antrag.
- Der Ombudsmann hat verschiedene Beanstandungen dazu abgewiesen.
Der überraschende Heiratsantrag von SRF-Moderator Sven Epiney während der TV-Tanzshow «Darf ich bitten?» stellt für Ombudsmann Roger Blum keinen Missbrauch dar. Er hat entsprechende Beanstandungen abgewiesen.
Sven Epiney hatte in der Finalshow vom 30.März seinem Lebenspartner Michael Graber vor laufenden Kameras einen Antrag gemacht. Er war zuvor als Teilnehmer und nicht als Leiter der SRF-Fernsehshow zu sehen.
Im Fernsehen habe es Platz für Privates. Auch Überraschendes gehöre dazu, heisst es im heute Dienstag veröffentlichten Newsletter der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz. «Dieses – von SRF nicht geplante – Ereignis bescherte sowohl Teilnehmenden wie auch dem Publikum einen schönen, emotionalen Moment.»
Für das Unbehagen von mindestens fünf Zuschauern hat Ombudsmann Roger Blum kein Verständnis. Den Vorwurf, Epiney habe eine Gebühren finanzierte Sendung ausgenutzt, um seinen eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern, kann er nicht nachvollziehen.
Ombudsmann zeigt wenig Verständnis für Gegner von Sven Epiney
Gar kein Verständnis hat Blum für die Sichtweise eines weiteren Beanstanders. Dieser sah durch die «Propagandaaktion von Homosexuellenverbänden» die öffentliche Sittlichkeit gestört.
«Wir sind nicht in Brunei, wo Homosexuelle hingerichtet werden. Wir sind auch nicht in Russland, wo sie diskriminiert werden. Wir sind in der Schweiz, einem Land, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich anerkennt. Das sollten Sie sich mal merken», konterte Blum.