Reformierte können über Volkswahl der Pfarrer abstimmen
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Das Komitee «Pro Volkswahl - Nein zum Personalgesetz», hat am Mittwoch nach eigenen Angaben 1099 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Nötig für das Zustandekommen sind 500. Erstmals in der bald 50-jährigen Geschichte der reformierten Landeskirche des Kantons Luzern sei ein fakultatives Gesetzesreferendum zustande gekommen, teilte das Komitee mit.
Das umstrittene Personalgesetz war am 30. Mai 2018 von der Synode (Kirchenparlament) mit 35 zu 15 Stimmen verabschiedet worden. Das Referendumskomitee kritisiert, dass das neue Gesetz ein Totalverbot der Volkswahl vorsehe, obwohl die neue Kirchenverfassung dem Gesetzgeber diesbezüglich einen grossen Gestaltungsspielraum gebe.
Das Komitee verlangt, dass die Volkswahl von Pfarrerinnen und Pfarrern im Personalgesetz verankert wird. Mündige Christinnen und Christen wählten ihre Pfarrpersonen selbst, erklärte es. Das strafrechtlich geschützte Seelsorgegeheimnis, der Verkündigungsauftrag und die ständige Dienstbereitschaft für Menschen in Not erforderten eine demokratisch abgestützte Legitimation. Die Nähe zu den Gläubigen sei heute nötiger denn je und werde durch die Volkswahl belebt.
Gemäss dem neuen Personalgesetz soll für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses von Pfarrern und Pfarrerinnen die leitende Behörde zuständig sei, also der Kirchenvorstand oder die Kirchenpflege. Bislang bedurfte es der Volkswahl. Ziel der neuen Regelung ist es, den Anstellungs- und Entlassungsprozess zu vereinfachen.
-Mitteilung der SDA (mba)