Risikogruppen können zur Arbeit gezwungen werden

Redaktion
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Bern,

Innert weniger Tage schwenkte der Bundesrat um: Erst sollten Risikogruppen daheim bleiben, jetzt könnte sie der Arbeitgeber zur Arbeit zwingen.

Coronavirus Bundesrat
Der Bundesrat fährt einen Zickzackkurs im Bezug auf Risikopatienten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat den Umgang mit Risikogruppen angepasst.
  • Arbeitgeber könnten heute Risikogruppen zur Arbeit zwingen.

Am 16. März hat der Bundesrat den Lockdown verkündet. Damit alles geregelt abläuft, passte die Landesregierung die Verordnung «über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» an.

Beim Artikel 10c stand damals: «Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt.»

Massnahmen vor Arbeitgeber verlangt

Gültig war die Regelung nur vier Tage lang. Am 20. März wurde die Verordnung erneut überarbeitet. Unter Artikel 10c stand plötzlich ein anderer Abschnitt: «Falls die Arbeit aufgrund der Art der Tätigkeit oder mangels realisierbarer Massnahmen» nur am üblichen Arbeitsort erbracht werden können, seien Arbeitgeber verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen die Empfehlungen des Bundes sicherzustellen.

Coronavirus Kassen
Plexiglasscheiben an den Kassen bei Schweizer Detailhändlern verhindern die Tröpfenübertragung des Coronavirus zwischen Personal und Kunden. - Keystone

«Diese Leute stehen Todesängste aus», sagt Luca Cirigliano, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dem «Tages-Anzeiger». Er habe mit vielen Menschen gesprochen, welche zu Risikogruppen gehören und völlig verunsichert seien.

«Der Bundesrat sendet einerseits eine klare Botschaft aus: Bleibt zu Hause. Andererseits beharren viele Arbeitgeber darauf, dass auch Leute mit einer Vorerkrankung an den Arbeitsplatz kommen.» Das sei völlig widersprüchlich.

Beim Arbeitgeberverband sieht man die Änderung des Bundesrats positiv. «Wir waren froh, als wir vom Bundesrat klare Aussagen zur Arbeitstätigkeit von besonders gefährdeten Personen erhielten», sagt Geschäftsleitungsmitglied Daniella Lützelschwab der Zeitung.

Einfach alle nach Hause zu schicken und nicht arbeiten zu lassen sei problematisch, sagt sie. Stellt aber klar: «Wenn solche Personen an den Arbeitsplatz zurückkehren, darf das nicht leichtfertig geschehen.»

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