Bundestag stimmt für Einschränkung von Dieselfahrverboten

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Deutschland,

Dieselfahrverbote in weniger belasteten Städten sollen künftig vermieden werden.

Blick auf die Autobahn 40 in Essen
Blick auf die Autobahn 40 in Essen - dpa/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzesänderung regelt zudem Überwachung von Fahrverboten.

Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend für eine Gesetzesänderung, wonach Fahrverbote erst dann in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Ausserdem votierten die Abgeordneten für eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, mit der die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden soll.

Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz schaffe «Klarheit» über die Verhältnismässigkeit von Fahrverboten, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Diese seien «eben nicht verhältnismässig, wenn Massnahmen ergriffen worden sind, die absehbar zu einer Unterschreitung des Grenzwerts führen werden». Die EU-Kommission in Brüssel hatte im Februar grünes Licht für die Gesetzesänderung gegeben.

Die SPD-Fraktion stellte klar, das Gesetz ändere nicht den EU-Grenzwert, sondern lege fest, dass in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft Fahrverbote «in der Regel nicht erforderlich» seien, da der erforderliche Grenzwert auch mit anderen Massnahmen erreicht werden könne.

Ausserdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte dazu, das Gesetz schaffe einen «Anreiz für die Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen». Die Kosten dafür müssten von den Fahrzeugherstellern getragen werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüsste die Änderung des Gesetzes. Sie schaffe «Planungssicherheit, um Immissionsschutzmassnahmen noch zielgerichteter umsetzen zu können».

Durch die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes soll die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden, wie sie im vergangenen Jahr von Gerichten für eine Reihe von Städten angeordnet worden waren. Bei der Überwachung sollen die jeweiligen Verkehrsüberwachungsbehörden nun künftig auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können. Dort können sie dann «fahrzeugindividuell» die gespeicherten Daten über das jeweilige Auto einsehen - und damit auch, welche Abgasnorm es erfüllt.

Nachdem im vergangenen Jahr unter anderem im Bundesrat datenschutzrechtliche Bedenken an einer automatisierten Erfassung laut geworden war, ist nun vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden die stichprobenartig verwendeten Daten maximal zwei Wochen speichern und sie ausschliesslich für die Überprüfung von Verstössen gegen Fahrverbote nutzen dürfen.

Scheuer bekräftigte, es werde "keine Totalüberwachung der Autofahrer geben". Stattdessen würden "angemessene Möglichkeiten" zur Überprüfung von Fahrverboten geschaffen, zu denen uns die Länder sogar aufgefordert haben."

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