So funktioniert der Brandlöscher Kurzarbeit
Der Bundesrat sieht die Kurzarbeit als gutes Mittel, um die Effekte des Coronavirus für die Wirtschaft abzufedern. Nau.ch beantwortet die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen des Coronavirus dürften bis 400'000 Schweizer Kurzarbeitsentschädigung beziehen.
- Der Gewerbeverband fordert, dass die Regelungen ausgeweitet werden.
Es wird diese Tage wie ein Zauberwort verwendet: Kurzarbeit. Ökonomen erwarten, dass zwischen 200'000 bis 400'000 Menschen in den kommenden Wochen Kurzarbeit machen werden. Der Bundesrat stellt dafür 8 Milliarden Franken zur Verfügung.
Was bedeutet Kurzarbeit?
Die Corona-Krise legt die Wirtschaft lahm. Läden und Restaurants bleiben zu, der ÖV auf ein Minimum reduziert. Einnahmen brechen weg, weit über die direkt betroffenen Branchen hinaus.
Damit Jobs erhalten werden können, können Firmen Kurzarbeit anmelden. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter wird reduziert, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehend. Ziel ist, dass Unternehmen so wirtschaftlich schwierige Zeiten überbrücken können.
Bleibt der Lohn gleich hoch?
Nein. Die Kurzarbeitsentschädigung beläuft sich auf 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes. Beispiel: Wird bei einem Vollzeit-Angestellten mit 4000 Franken Lohn die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, erhält er noch 3600 Franken. Damit ist die Zahlung höher als bei einer Arbeitslosigkeit.
Wie wird Kurzarbeit finanziert?
Die Entschädigung wird über die Arbeitslosenkasse finanziert. Im Fall des Coronavirus hat der Bundesrat 8 Milliarden Franken bereitgestellt. Gemäss Schätzungen sollten damit schlimmstenfalls rund fünf Monate überbrückt werden können. Die Landesregierung hat aber angedeutet, noch mehr Mittel zu sprechen.
Muss ich mich selbst anmelden?
Nein, das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er muss den Antrag der kantonalen Arbeitslosenversicherungen stellen. Der Mitarbeiter muss dafür sein Einverständnis geben.
Können alle Kurzarbeit beantragen?
Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung haben nur jene, welche unbefristet angestellt sind. Das Staatssekretariat prüft aktuell eine Ausweitung der Kurzarbeit für temporär oder befristet Angestellte.
Selbständige und Kleinunternehmer haben kein Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung. Der Gewerbeverband fordert, dass diese Regelung angepasst wird.
Wurden Regelungen der Kurzarbeit während der Corona-Krise geändert?
Ja. Die Karenzfrist wurde von zwei Wochen auf einen Tag reduziert. Ziel ist, dass die Unternehmen so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbst tragen müssen.
Wie lange darf Kurzarbeit dauern?
Aktuell liegt die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung bei 12 Monaten. Diese Frist kann der Bundesrat um weitere sechs Monate verlängern. Wichtig: Unternehmen, welche einen Arbeitsausfall von über 85 Prozent haben, können höchstens vier Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen.
Möglich ist, dass der Bundesrat diese Regelung ändert. Am Freitag soll über weitere Massnahmen informiert werden.