So gehen Firmen mit Masken-Verweigerern um

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Bern,

Masken gehören inzwischen zu unserem Alltag. Sogar am Arbeitsplatz gilt vielerorts eine Tragepflicht. Wer sich dagegen strebt, muss mit schweren Folgen rechnen.

Maskenpflicht
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht hin. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Firmen führen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz ein.
  • Halten sich Angestellte nicht daran, droht ihnen eine fristlose Kündigung.

Masken sind nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Ob im ÖV oder in den Läden – sie gehören einfach dazu. Ja, sogar vor dem Arbeitsplatz macht der Nasen-Mund-Schutz keinen Halt.

Im Kanton Schwyz etwa haben seit heute Montag sämtliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer und selbstständig Erwerbende eine Maske zu tragen. Darüber hinaus gilt in gewissen Firmen sogar eine nationale Maskenpflicht. Die Ausgangslage: unterschiedlich.

Maskenpflicht Arbeitsplatz
An Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt seit Montag im Kanton Schwyz eine Maskenpflicht. - Keystone

Bei der Zurich-Versicherung heisst es auf Anfrage: «Die Masken-Tragpflicht gilt für sämtliche Gebäudebereiche an unseren Standorten zu jeder Zeit, also auch am Arbeitsplatz und in sämtlichen physisch durchgeführten Meetings.» Einzig während der unmittelbaren Verpflegung dürfe die Maske vom Gesicht genommen werden.

Etwas lockerer sehen es Novartis, Nestlé, SBB und Swisscom. Hier dürfen Mitarbeitende auf eine Maske verzichten, sofern sie direkt an ihrem Arbeitsplatz sitzen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Bei Verstoss droht eine fristlose Entlassung

Doch was passiert, wenn sich Mitarbeitende nicht an die Pflicht halten? Dann, so Arbeitsrecht-Experte Roger Rudolph, könne es zu Sanktionen kommen. Im schlimmsten Fall sei sogar eine fristlose Entlassung möglich.

Noch gravierendere Folgen drohen in öffentlich zugänglichen Räumen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Hier können Mitarbeitende bei Verstössen gegen die Maskenpflicht gemäss Epidemiegesetz zusätzlich mit bis zu 10'000 Franken gebüsst werden. Bei Fahrlässigkeit ist eine Busse bis maximal 5000 Franken möglich.

Gilt bei Ihrem Arbeitgeber eine allgemeine Maskenpflicht?

Generell geniesst die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aber eine grosse Akzeptanz. «Unsere Mitarbeitenden halten sich sehr gut an die Vorgaben und können auch den Sinn dieser Massnahmen sehr gut nachvollziehen», heisst es bei Novartis.

Falls es aber ein Problem mit der Einhaltung der Maskenpflicht geben würde, nehme das Unternehmen das Gespräch auf und würde eine Verwarnung aussprechen. «Eine fristlose Entlassung wäre die härtest mögliche Massnahme und bräuchte sehr wichtige Gründe.»

Auch bei den anderen Firmen würden sich die Mitarbeitenden ohne Weiteres an die Vorschrift halten. Über mögliche Konsequenzen machen sie aber keine Angaben.

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