Stromproduzenten müssen für Verkäufe hohe Sicherheiten hinterlegen

Keystone-SDA
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Zürich,

Stromproduzenten wie Axpo und Alpiq sichern einen Grossteil der Produktion bis zu drei Jahre im Voraus ab. Das bedeutet die künftige Produktion wird zu einem bestimmten Preis bereits heute an einen Abnehmer verkauft.

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Strommasten. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein reiner Stromproduzent sichert so seine Einnahmen.

Dafür birgt die Absicherung aber auch das Risiko, bei einem Ausfall eines Kraftwerks weniger Strom zur Verfügung zu haben als geplant und dann Ersatzstrom am Markt beschaffen zu müssen. Bei hohen Preisen - wie aktuell der Fall - kann das sehr teuer werden.

Teilweise werden die Verträge bilateral zwischen zwei Unternehmen ausgehandelt. Ein grosser Teil dieses Handels läuft aber auch über die europäische Strombörse mit Sitz in Leipzig (Terminhandel) und in Paris (Kurzfristhandel). Das Handelsgeschäft von Energieunternehmen dient allerdings nicht nur der Absicherung der tatsächlichen physischen Lieferung des produzierten Stroms aus den eigenen Kraftwerken. Sie können auch darüber hinaus Gewinne durch spekulativen Eigenhandel - im Fachjargon Prop-Trading genannt - erzielen.

Der Handel an der Börse ist beliebt, auch weil das Kreditrisiko begrenzt wird. Denn an der Börse müssen für den Fall von Ausfällen Sicherheiten hinterlegt werden. Weil die europäischen Strommärkte bereits seit einem Jahr extrem volatil sind und die Preise extrem angestiegen sind, haben sich die erforderlichen Sicherheiten allerdings vervielfacht.

Das erklärt sich so: An der Börse müssen zwei Arten von Sicherheiten gezahlt werden. Täglich wird eine so genannte «Variation Margin» berechnet. Das ist für jeden Handelsteilnehmer die Differenz der offenen Positionen zum Marktwert im Vergleich zum Einstandspreis. Wenn der Preis steigt, erhält der Käufer die Differenz gutgeschrieben. Wenn der Preis sinkt, muss er den Betrag dem Verkäufer zukommen lassen. Diese täglichen Einschusszahlungen sollen das Ausfallrisiko minimieren.

Dann gibt es noch die so genannte «Initial Margin» - ein Mindestbetrag, den jeder Marktteilnehmer grundsätzlich bereitstellen muss. Dieser Betrag kann während der Laufzeit eines Geschäfts allerdings angepasst werden. Dies ist der Fall, wenn der Marktpreis stark zu schwanken beginnt. Es werden damit Erwartungen an die künftige Marktentwicklung mit berücksichtigt.

Steigt der Marktpreis sehr schnell und schwankt dabei stark, ist ein Stromverkäufer zweifach belastet. Er muss per «Variation Margin» den Verlust des Marktwerts ausgleichen und gleichzeitig auch eine höhere «Initial Margin» leisten. Die Aufforderung Geld nachzuschiessen nennt sich «Margin Call».

Bei bilateralen Energiehandelsverträgen, die nicht über die Börse abgeschlossen werden, vereinbaren de Vertragspartner laut Experten in der Regel Mechanismen ähnlich der «Variation Margin». Eine «Initial Margin» gebe es in dem ausserbörslichen Handel - auch OTC-Handel («over the counter») genannt - jedoch meist nicht.

Wegen der Verwerfungen am europäischen Strommarkt und den in der Folge extrem hohen Sicherheiten, welche Schweizer Unternehmen hinterlegen müssen, hat der Bundesrat in dieser Woche einen bereits seit einigen Monaten geplanten Milliarden-Rettungsschirm aktiviert. Dieser soll verhindern, dass systemkritische Energieversorger wegen der Turbulenzen in Liquiditätsprobleme geraten.

Als erstes Unternehmen wurde der Axpo eine nachrangige Kreditlinie von bis zu 4 Milliarden Franken zugesichert. Bisher hat der Stromkonzern den Kreditrahmen aber noch nicht angezapft.

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