Nachträgliche Baugesuche für 5G-Handyantennen könnten den Ausbau des schnellen Mobilfunkstandards in der Schweiz bremsen.
5G-Antenne
Swisscom reicht weitere Baugesuche für 5G-Antennen ein. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesgerichtsurteil, das nachträglich Baugesuche für Handyantennen verlangt, die auf 5G aufgerüstet wurden, hat massive Folgen. Alleine die Swisscom werde nachträglich 1300 Baugesuche einreichen, sagte Konzernchef Christoph Aeschlimann am Mittwoch anlässlich der Halbjahreszahlen im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Gemeinsam mit den anderen Mobilfunkanbietern Sunrise und Salt dürften insgesamt 2500 nachträgliche Baugesuche zusammenkommen. Das gebe eine enorme Flut an Baugesuchen für die Behörden von Kantonen und Gemeinden, sagte Aeschlimann. Denn schon bisher seien rund 2500 Baugesuche für Mobilfunkantennen hängig.

Das könne zu Verzögerungen beim 5G-Ausbau führen. Insofern sei das Urteil des Bundesgerichts ärgerlich, sagte der Swisscom-Chef. «Wir kämpfen darum, das Ziel von 90 Prozent Abdeckung mit dem schnellen Standard 5G+ bis 2025 zu erreichen. Es ist aber nicht einfacher geworden mit dem Bundesgerichtsurteil.» Ende Juni betrug die Abdeckung 83 Prozent.

Rund 50'000 Anschlüsse im zweiten Quartal umgebaut

Beim Glasfaserausbau in der Schweiz dürfte die Swisscom im laufenden Quartal eine Abdeckung von 50 Prozent der Haushalte und Geschäfte erreichen. Das Ziel sei bis Ende Jahr rund 53 Prozent, sagte Aeschlimann. Bis Ende 2025 solle dann 57 Prozent Abdeckung mit den ultraschnellen Datenleitungen erreicht werden. Und bis Ende 2030 sollen 75 bis 80 Prozent der Haushalte und Geschäfte Glasfaserleitungen haben.

«Wir bauen sehr viele Anschlüsse. Und wir bauen auch die gesperrten Anschlüsse um», sagte Aeschlimann. Die Zahl der blockierten Anschlüsse durch den Glasfaserstreit mit der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) sei mittlerweile auf unter 400'000 gesunken. Damit hat die Swisscom im zweiten Quartal rund 50'000 Anschlüsse umgebaut.

Die Kartellwächter hatten der Swisscom eine Busse von 18,4 Millionen Franken aufgebrummt, weil sie die geänderte Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig halten. Die Swisscom hatte die Netzarchitektur auf nur eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht umgestellt. Die Weko pocht jedoch auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.

Dagegen hat die Swisscom Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und will den Fall notfalls bis zum Bundesgericht durchziehen. Er gehe von einer Verfahrensdauer von 5 bis 8 Jahren aus, sagte Aeschlimann.

Übernahme von Vodafone Italia auf Kurs

Derweil expandiert die Swisscom in Italien. Die Mailänder Tochter Fastweb ist neu ins Energiegeschäft eingestiegen. Der Verkauf von nachhaltig produziertem Strom an Privatkunden sei sehr gut angelaufen, sagte Aeschlimann. Die Margen seien interessant. Das Energiegeschäft habe ein gewisses Potenzial, auch wenn es immer ein Nebengeschäft im Vergleich zum Telekomgeschäft bleiben werde.

Fast noch interessanter als die Margen sei aber, dass die Wechselbereitschaft von Kunden, denen man neben Telekomprodukten auch Strom verkaufe, tiefer sei als bei der übrigen Kundschaft ohne Bündelverträge.

Ausserdem sei die 8 Milliarden Euro schwere Übernahme von Vodafone Italia auf Kurs. Dazu hat die Swisscom grünes Licht von der Weko erhalten. Der Deal soll im Startquartal 2025 abgeschlossen werden.

Im eigentlichen Geschäft hat die Swisscom im ersten Halbjahr den Kurs gehalten. Während der Umsatz bei 5,45 Milliarden Franken stabil blieb, ging der Betriebsgewinn (EBITDA) um 1,0 Prozent auf 2,28 Milliarden Franken zurück. Auch der Reingewinn fiel um 1,4 Prozent auf 836 Millionen Franken. An den Zielen für das Gesamtjahr 2024 hält der grösste Schweizer Telekomkonzern fest.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WettbewerbskommissionBundesgerichtVodafoneSunriseFrankenVerkaufSaltEuroSwisscom5G