Tierschützer kritisieren neue Pelzdeklaration des Bundes
Der Bund hat die Deklarationspflicht für Pelz überarbeitet. Doch nicht alle Änderungen sind im Sinne des Tierschutzes.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig müssen Echt- und Kunstpelz explizit deklariert werden.
- Händler dürften Felle aus unbekannter Herkunft verkaufen.
Mehr Transparenz für Kunden: Künftig sollen echte Pelze explizit als solche gekennzeichnet werden. Änderungen gibt es auch bei der Deklaration der Gewinnungsart. Künftig steht auf dem Label nicht mehr «Käfighaltung mit Naturböden».
Der Schweizer Tierschutz begrüsst die explizite Kennzeichnung von Echt- und Kunstpelz. «Das ergibt Sinn, da Kunstpelz heute von Laien kaum noch von Echtpelz zu unterscheiden ist», sagt Sprecherin Helen Sandmeier.
Auch die Änderung der Gewinnungsart hält sie für sinnvoll. Denn: «Eine Herden- oder Rudelhaltung von Pelztieren in Farmhaltung entspricht kaum der Realität.»
Kunde schlechter informiert?
Eine Anpassung der Pelzdeklarationsverordnung stösst der Tierschützerin aber sauer auf: Künftig dürfen Händler die Herkunft des Fells mit «unbekannt» angeben. «Das öffnet mangelnder Deklaration und Konsumenteninformation Tür und Tor und verwässert die Deklarationspflicht massiv.»
Zu einer Deklaration gehöre es zwingend, dass sich der Konsument über Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes informieren kann. «Das ist mit ‹Herkunft unbekannt› nicht mehr gegeben. Pelze, bei denen der Lieferant nicht in der Lage ist, über die Herkunft und Produktion des Pelzes Informationen zu geben, gehören nicht in den Handel.»
Bereits die aktuelle Verordnung kennt eine schwammige Formulierung bei der Gewinnungsart. Dort heisst es: «Kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus der Käfighaltung, stammen».