Kein Importverbot für Pelz: Bundesrat macht Tierschützer sauer
Der Bundesrat ist mit der Deklarationspflicht für Pelz zufrieden. Er sieht kaum Handlungsbedarf. Tierschützer sehen das ganz anders. Sie fordern ein Importverbot.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit fünf Jahren hat die Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Der Bundesrat ist damit zufrieden.
- Tierschützer hingegen geht das Etikett zu wenig weit. Sie fordern ein Importverbot.
Seit 2013 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelz. Heisst: Kunden wissen jetzt, woher das Fell stammt. Auch wissen sie, ob das Tier in freier Wildbahn oder in Käfighaltung aufgewachsen ist. Vorausgesetzt, die Angaben stimmen.
Nur: Laut einem Bericht des Bundesrats hat das Etikett keinen Einfluss auf das Konsumverhalten. Wer Pelz will, kauft ihn. Egal was auf dem Label steht. Was sich hingegen geändert hat: Drei Viertel der Pelz-Verkäufer haben Händlern gekündigt, die die Herkunft des Pelzes nicht plausibel deklarieren konnten.
Dem Bundesrat reicht das. Von einem Importverbot will er nichts wissen. Er schlägt nur kleine Anpassungen an der Pelzdeklarationsverordnung vor. Etwa, dass auf dem Etikett «Echtpelz» aufgedruckt werden muss. Zudem empfiehlt er im Bericht, das Personal besser zu schulen.
«Höchst problematisch»
Bei Tierschützern kommt das schlecht an. «Dass der Bundesrat keine Notwendigkeit für ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten sieht, ist höchst problematisch», sagt Andrea Mäder, Sprecherin von Vier Pfoten.
Denn: «Fakt ist, dass importierter Pelz nie aus einer Haltungsform kommt, die in der Schweiz erlaubt ist», so Mäder. Die Haltungsformen von Pelztieren seien «praktisch immer äusserst tierquälerisch.» Laut einer repräsentativen Befragung der Organisation befürworten acht von zehn Schweizer ein Importverbot für tierquälerisch hergestellten Pelz.
Bericht «unbefriedigend»
Auch von der Stiftung Tier im Recht hagelt es Kritik. «Wir erachten die im Bericht präsentierten Ergebnisse als in höchstem Masse unbefriedigend», heisst es in einer Medienmitteilung. Die Stiftung kritisiert die Argumentation des Bundesrats. Der findet, dass ein Importverbot möglicherweise zu Handelsstreitigkeiten führen könnte. «Mit einer solchen Argumentation wären sämtliche Handelsbeschränkungen in allen Bereichen per se ausgeschlossen.»
Laut dem Bundesrat gäbe es bei einem Importverbot von tierquälerisch erzeugtem Pelz Probleme bei der Umsetzung, da Kontrollen im Ausland schwierig wären. Das treffe auch bei der Deklarationspflicht zu, findet die Stiftung. «Dass die Angaben der Lieferanten zutreffen, ist keineswegs sichergestellt. Der Bundesrat überlässt es den Verkaufsstellen und den Konsumenten, die Glaubwürdigkeit der Angaben auf dem Etikett zu beurteilen.»