Umfrageinstitut bezahlt nur unter Vorbehalt

Nadine Brügger
Nadine Brügger

Bern,

Mitarbeiter von LINK müssen für eine Studie eine obligatorische Schulung absolvieren. Den Lohn für die zwei Arbeitstage bekommen sie aber nur, wenn sie danach erfolgreich sind.

20 Face to Face-Interviews verlangt das Umfrageinstitut LINK, sonst gibt es keinen Lohn für die obligatorische Schulung. (Symbolbild)
20 Face to Face-Interviews verlangt das Umfrageinstitut LINK, sonst gibt es keinen Lohn für die obligatorische Schulung. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitarbeiter des Umfrageinstituts LINK müssen für die Mitarbeit an einer Studie eine Schulung besuchen.
  • Für die zwei Tage bekommen sie 500 Franken Lohn. Aber nur, wenn sie danach mindestens 20 Interviews à 90 Minuten durchführen.
  • «Nach Obligationenrecht nicht zulässig», sagt die befragte Juristin.

Erst die Arbeit, dann die Bezahlung – eventuell. Beim Umfrageinstitut LINK, immerhin Schweizerischer Marktführer, wird eine obligatorische Schulung nur dann entlöhnt, wenn die Teilnehmer danach mindestens 20 Interviews durchführen. Gelingt es den Befragern nicht, ihre Kontaktpersonen zu einem 90-minütigen Gespräch zu überreden, geht auch der Schulungs-Lohn von 500 Franken flöten.

«Der Arbeitgeber muss in jedem Fall zahlen»

Nau hat den Vertrag der Gewerkschaft Unia vorgelegt. Das juristische Verdikt: «Nicht zulässig». Der Arbeitgeber dürfe die Entschädigung für eine zweitägige, obligatorische Schulung nicht davon abhängig machen, dass mindestens 20 Interviews durchgeführt werden, sagt Mediensprecher Pepo Hofstetter. «Dies sind notwendige Auslagen nach Artikel 327a Obligationenrecht (OR) und vom Arbeitgeber in jedem Fall zu zahlen.»

LINK: «Vernünftige Regelung»

Das Umfrageinstitut ist anderer Meinung. «Die LINK sieht die angewandte Praxis als vernünftige Regelung, die sich bewährt hat. Seitens Mitarbeiter haben wir keine negativen Rückmeldungen erhalten», sagt Thomas Bättig, Mitglied der LINK-Geschäftsleitung. Man habe den Vertrag juristisch prüfen lassen und verschicke das Angebot mit allen Angaben an die Befrager. «Der Mitarbeiter kann freiwillig entscheiden, ob er/sie an der Studie mitarbeiten will.»

Und wenn trotz Effort nur 19 statt 20 Interviews zu Ende geführt werden können? «Das ist wie bei einer Verkehrsbusse: Wenn sie 1km/h zu schnell waren, zahlen sie eine Busse, wie wenn sie 4 km/h zu schnell waren», sagt Bättig.

Mit Rechts-Hilfe den Lohn einfordern

Welche Chance haben Betroffene gegen den «Marktführer in der Umfrageforschung»? Pepo Hofstetter von der Unia empfiehlt, «mit Hinweis auf das OR das Geld einzufordern. Das kann allenfalls auch nachträglich noch gemacht werden, wenn es belegt ist.» Zuständig sei das Arbeitsgericht und er empfehle, sich rechtlich unterstützen zu lassen, sagt Hofstetter.

Ist das Vorgehen von LINK Ihrer Meinung nach gerecht?

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