Verbraucherschützer warnen vor Abofalle bei Babyratgebern

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Deutschland,

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zwei unseriösen Internetseiten, auf denen Babyratgeber angeboten werden.

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Bei dem Mädchen wurde ein schwerer Hirnschaden diagnostiziert. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nahm zwei Internetseiten unter die Lupe.

Der Kauf von Ratgebern über die Seiten baby-endlich-schlafen.de und endlich-windelfrei.de führe Eltern in eine Abofalle, erklärten die Verbraucherschützer am Montag nach Beschwerden auf ihrem Portal «Marktwächter». Auf beiden Seiten wird demnach jeweils ein Ratgeber samt Bonusmaterial vermeintlich kurzzeitig reduziert für einen Euro angeboten.

Verbraucher beschwerten sich nach Angaben der Verbraucherzentrale darüber, «dass sie nach dem Kauf der rabattierten E-Books plötzlich monatliche Kreditkartenabbuchungen über 37 Euro haben ? ohne zu wissen, dass sie ein Abo abgeschlossen haben». In den Nutzungsbedingungen wird zwar auf ein Abonnement mit der Firma «Happy Learning Solutions» für ein Trainingsprogramm hingewiesen, jedoch ist das für Käufer nur schwer ersichtlich. Diese kritisierten ausserdem, dass ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt per E-Mail vorenthalten worden sei.

Der vermeintliche Anbieter «Training Digital 360», der laut Impressum ebenso wie der Abo-Vertragspartner in einem Industriegebiet in den Vereinigten Arabischen Emiraten sitzt, reagierte nach Angaben der Verbraucher nicht auf ihre Anfragen oder drohte ihnen, «einen Anwalt einzuschalten». Für die Verbraucherschützer deutet alles darauf hin, «dass es sich hier um einen unseriösen Anbieter handelt», der sein Angebot so gestalte, «dass Verbraucher während des Kaufvorgangs nicht ohne weiteres bemerken, dass hier ein Abo mit monatlichen Kosten abgeschlossen werden soll».

Sofern die Betreiber von Internetseiten es versäumten, «vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren», bestehe auch keine Zahlungsverpflichtung, betonte die Verbraucherzentrale. «Grundsätzlich haben Verbraucher die Möglichkeit, unrechtmässige Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.»

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