Vermieterin verbietet Begleithund für jungen Autisten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein autistischer Junge will als Unterstützung einen Begleithund.
- Die Vermieterin der Familie lehnt dies wegen eines Haltungsverbots ab.
Noahs Behinderung ist für andere nicht sichtbar – er ist Autist. Angstzustände, Zwangsstörungen und Desorientierung gehören zu seinem Alltag.
Um seine Lebensqualität zu verbessern, soll ein Begleithund her. «Das Tier ermöglicht eine Kommunikation ohne Sprache und kann so für autistische Kinder neue Möglichkeiten eröffnen», erklärt Ronnie Gundelfinger, Leiter der Kinder-Autismus-Stelle des Unispitals Zürich, gegenüber dem «Kassensturz». Auch könne der Vierbeiner den Jungen nach draussen begleiten und Sicherheit geben.
Vermieterin stützt sich auf verankertes Hundeverbot
Doch noch hat Noah keinen Hund an seiner Seite. Der Grund: die Vermieterin der Familie verbietet die Hundehaltung. Trotz ärztlichem Attest, vier Anträgen und einem Anwalt gibt es keine Ausnahmebewilligung.
Die Baugenossenschaft Halde nimmt gegenüber «Kassensturz» nur schriftlich Stellung: «Die Ablehnung begründen wir mit dem generellen Hundeverbot der Baugenossenschaft Halde. Das Anliegen der Mieterin wurde in diversen Zuschriften ausgeführt und wir haben dazu Stellung genommen.»
Noahs Mutter, Diana Barry, ist entsetzt: «Ich verstehe das allgemeine Hundeverbot, aber unsere Situation ist doch speziell.» Ein Umzug würde für ihren kranken Jungen enorm viel Stress bedeuten.
Finden Sie den Entscheid der Vermieterin gerecht?
Tatsächlich ist die Baugenossenschaft Halde aber im Recht. «Ist die Hundehaltung in der Hausordnung verboten, bleibt nur, bei der Vermieterin anzufragen, ob es eine Ausnahmebewilligung gibt», erklärt Rechtsanwalt Severin Bischof.
Da dieses bereits mehrfach abgelehnt wurde, bleibt Noah und seiner Familie nichts anderes übrig, als auf einen Begleithund zu verzichten oder umzuziehen.