Volg in der Kritik für Dubler-Mohrenkopf-Schild
Auf Twitter sorgt ein Volg-Verkaufsschild für Aufregung. Grund: Angepriesen wird «Schoggi mit Migrationshintergrund».
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Volg-Filiale pries Mohrenköpfe als «Schoggi mit Migrationshintergrund» an.
- Das Schild wurde mittlerweile entfernt, Volg bedauert den Vorfall.
In der Debatte um die Dubler-Mohrenköpfe haben sich zwei Lager gebildet: Die einen Läden haben die Kalorienbombe nach Rassismus-Kritik aus dem Sortiment genommen, die anderen bleiben dem Aargauer Unternehmen treu.
Zu ersteren gehört etwa die Migros, zu letzteren Volg. Zwar findet auch die Fenaco-Tochter den Produktnamen nicht mehr zeitgemäss. Die Süssigkeit deswegen aus dem Sortiment zu nehmen, sei aber unverhältnismässig, hiess es damals.
Dubler-Mohrenköpfe kriegen bei Volg gar besondere Aufmerksamkeit. Dies zeigt ein Bild, das auf Twitter aktuell die Runde macht. In einer Filiale wurde das Schoggi-Produkt prominent in einem Korb platziert.
Kritik auf Twitter
Das Problem ist das Schild, welches die Süssigkeit anpreist. Auf schweizerdeutsch steht darauf geschrieben: «Mit Schoggi überzogni Eiwiissmassä mit Migrationshintergrund :-)»
Das sorgt in der Twitter-Gemeinde für Wirbel. «Diese Produktebezeichnung ist jenseits», kommentiert ein Nutzer. Andere rufen zum Boykott auf.
Wie sich die Läden nicht einig sind, wie mit dem Dubler-Produkt umzugehen, herrscht auch auf Twitter keine Einigkeit. Neben kritischen gibt es auch wohlwollende Kommentare.
Und manche glauben, dass es sich beim Foto um eine Fälschung handelt. Immerhin ist die Schrift nicht wie auf dem Schild nebenan und kein Preis aufgedruckt.
Doch Volg-Sprecherin Luana Covre bestätigt, dass das Schild aus einer Ostschweizer-Filiale stamme. «Es wurde gemäss aktuellem Kenntnisstand aus Eigeninitiative einer Mitarbeiterin erstellt und nur in der betroffenen Filiale eingesetzt.»
«Ton eindeutig verfehlt»
Mittlerweile sei das Schild entfernt worden. «Vor dem Hintergrund der kontrovers geführten öffentlichen Diskussion über die korrekte Bezeichnung von Süssigkeiten, Ortsnamen und weiteren Namensgebungen wurde hier der Ton eindeutig verfehlt.»
Und: «Wir bedauern den Vorfall und werden unser Ladenpersonal entsprechend sensibilisieren.»