Weitere Anwaltskanzlei klagt gegen CS-Anleihenausfall
Anleihen im Wert von 16 Milliarden Franken wurden von Behörden im Zuge der Credit-Suisse-Übernahme als wertlos erklärt. Eine zweite Anwaltskanzlei klagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse wurden von der Finma als wertlos erklärt.
- Deswegen haben zwei Anwaltskanzleien Klage gegen die Finanzmarktaufsicht eingereicht.
Schweizer Behörden hatten die sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse als wertlos erklärt. Nun hat eine weitere Anwaltskanzlei eine Klage gegen die Finanzmarktaufsicht Finma eingereicht.
Über 1,65 Milliarden Dollar Anleihen
Die in New York und London vertretene Anwaltskanzlei vertrete zwei Gruppen von AT1-Obligationären. Dies wurde in einer Meldung mitgeteilt, welche die Kanzlei bereits am Dienstag an angelsächsische Medien verbreitet hatte.
Die erste Gruppe umfasse über 90 globale institutionelle Investoren und Asset Manager mit AT1-Anleihen. Der Wert dieser beträgt über 1,35 Milliarden Dollar. Die zweite Gruppe bestehe aus Kleinanlegern und Family Offices mit Anleihen über gut 300 Millionen Dollar.
UBS soll Abschreibung als ungültig erklären
Laut der Mitteilung verlangt Pallas die Hilfe der UBS in der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Abschreibung der Obligationen im Zuge der Notübernahme der schwer angeschlagenen CS soll durch die UBS als ungültig erklärt werden. Das Vorgehen der Finma stellt laut den Anwälten eine «willkürliche Verletzung der Eigentumsrechte» der AT1-Inhaber dar. Deswegen verstosse es gegen die Verfassung.
Bereits vor zwei Wochen hatte die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan die Einreichung einer Klage vor Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Die international tätige Kanzlei vertritt gemäss ihren Angaben eine besonders grosse Gläubigergruppe: Sie soll mit 4,5 Milliarden Franken mehr als ein Viertel der betroffenen Obligationen halten.
Dazu gehört auch die Pensionskasse der Migros. Vergangene Woche hatte Quinn Emmanuel zudem ein koordiniertes Vorgehen mit fünf Partnerfirmen bekanntgegeben.
AT1 als wertlos erklärt
Am 19. März wurde von den Behörden die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verfügt. Im Zuge dessen waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS für wertlos erklärt worden.
Sie besitzen einen nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen.