Anwaltskanzleien wollen sich zusammenschliessen, nachdem bei der UBS-Übernahme der Credit Suisse AT1-Anleihen als wertlos erklärt wurden.
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Im Rechtsstreit um die von den Schweizer Behörden verfügte Wertloserklärung der AT1-Anleihen der CS wollen mehrere Anwaltskanzleien ihr Vorgehen nun koordinieren. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Anwaltskanzleien wollen ihr Vorgehen im CS-Fall koordinieren.
  • Das schreibt die US-Kanzlei Quinn Emanuel in ihrer Mitteilung vom Freitag.
  • Die Kanzlei reichte schon eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein.
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Im Rechtsstreit um die von Schweizer Behörden verfügte Wertloserklärung der AT1-Anleihen der CS wollen mehrere Anwaltskanzleien ihr Vorgehen nun koordinieren. Die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan will sich dazu mit fünf Partnerfirmen zusammentun.

Mit den Partnerschaften in der ganzen Welt würden die Beschwerden auch auf Kleinanleger ausgedehnt. Das schreibt die international tätige US-Kanzlei in ihrer Mitteilung vom Freitag.

Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht eingereicht

Quinn Emanuel hatte vor Wochenfrist mitgeteilt, dass die Kanzlei beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen den Entscheid der Behörden eingereicht hatte. Sie vertritt laut eigenen Angaben eine Investoren-Gruppe, die zusammen über 4,5 Milliarden Franken an AT1-Anleihen der Credit Suisse besitzen.

Quinn Emanuel arbeite nun in den USA mit der Kanzlei Wollmuth Maher & Deutsch, in Grossbritannien mit Keidan Harrison, in Singapur mit Engelin Teh und im Nahen Osten mit 'Global Advocacy and Legal Counsel' zusammen. In der Schweiz tut sich die US-Kanzlei zudem mit Geissbühler Weber & Partners zusammen.

AT1-Anleihen der Credit Suisse für wertlos erklärt

Im Rahmen der von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS im Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen.

Die Schlagzeilen hätten sich bisher auf grössere institutionelle Inhaber konzentriert, so Quinn Emanuel. Es gelte aber auch, die Auswirkungen des «rechtswidrigen Vorgehens der Finanzmarktaufsicht Finma» auf die Ersparnisse vieler Kleinanleger zu würdigen, so die Mitteilung.

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