«Wir wollen Konsumenten nicht kriminalisieren»

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Der Bundesrat will den Kampf gegen illegale Downloads von Filmen, Musik, Games und Büchern verschärfen. Wer für den privaten Gebrauch geschützte Werke aus dem Internet herunterlädt, soll aber weiterhin nicht bestraft werden können, findet der Bundesrat.

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Warum nicht strenger gegen illegale Downloads, Frau Sommaruga? - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Illegale Downloads sollen in der Schweiz für Konsumenten legal bleiben.
  • Der Bundesrat will aber die Anbieter von Webseiten-Speicherplatz in die Pflicht nehmen.
  • Diese müssen urheberrechtlich geschützte Inhalte sofort entfernen.

Die Kulturschaffenden gehen leer aus, wenn ihre Filme, Songs und andere urheberrechtlich geschützte Werke illegal aus dem Netz geladen oder gestreamt werden. Diesen Missstand versucht der Bundesrat seit Jahren zu beheben. Wie das geschehen soll, darüber streiten aber die verschiedenen Interessengruppen.

Jetzt legt Justizministerin Simonetta Sommaruga einen Kompromiss vor, der einiges an Biss verloren hat, aber dafür auch mit den Internet-Providern abgestimmt ist. Wer für privaten Gebrauch das Urheberrecht verletzt, bleibt in der Schweiz auch weiterhin straffrei. Der Bundesrat wolle die Konsumenten nicht kriminalisieren, erklärt Bundesrätin Sommaruga im Nau-Interview.

Die Schweiz, das Urheberrechts-Guantánamo

Die Schweiz bleibt damit weiterhin ein urheberrechtlicher Sonderfall: In anderen europäischen Ländern und vor allem in den USA wird bedeutend härter gegen illegale Downloads vorgegangen. Musiker von Bligg bis DJ Bobo und Yello bis Züri West hatten das im Vorfeld scharf kritisiert: Die Schweiz sei ein Urheberrechts-Guantánamo, hiess es in einem gemeinsamen Statement.

Der Bundesrat wählt nun einen anderen Ansatz, und zwar bei der Quelle: Die Hosting-Provider, also diejenigen, die Speicherplatz zur Verfügung stellen, sollen in die Pflicht genommen werden. Wenn Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, müssen diese Inhalte rasch entfernt werden – und auch entfernt bleiben (sogenannte «Stay-down»-Pflicht).

Im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen sind dagegen sogenannte Netzsperren. Ganze Websites für Internet-Surfer aus der Schweiz unzugänglich zu machen, komme für den Bundesrat nicht in Frage, sagt Simonetta Sommaruga im Nau-Interview.

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