Aargau: Oralsex bei Klangschalen-Therapie erzwungen
Ein ägyptisch-stämmiger Therapeut aus dem Aargau musste sich vor dem Gericht verantworten. Er hat seine Klientin sexuell genötigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Klangschalen-Therapeut in Aargau stand wegen erzwungenem Oralsex vor Gericht.
- Der Therapeut bestritt die Tat aufgrund von erektiler Dysfunktion. Vergeblich.
- Das Urteil ist eine bedingte Freiheitsstrafe und ein Landesverweis für fünf Jahre.
Bereits vor seiner Anfechtung stand fest: Wird der 55-jährige Klangschalen-Therapeut für schuldig befunden, droht ihm ein Landesverweis.
Dem Mann wurde vorgeworfen, er habe seine Klientin sexuell genötigt und zu Oralsex gezwungen. Sowohl das Bezirksgericht Brugg-Zurzach wie auch das Obergericht Aargau glaubten dem Opfer. Deshalb legte der Therapeut legt Beschwerde ein.
Wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet, versuchte der Beschuldigte das Gericht davon zu überzeugen, die Tat gar nicht ausführen zu können.
Laut eigener Aussage leide der Mann unter einen erektilen Dysfunktion und hätte deshalb die vorgeworfene sexuelle Nötigung nicht vollbringen können. Wie das Gericht herausfand, handle es sich dabei lediglich um «eine Schwäche, nicht jedoch einen vollständigen Ausschluss der Erektionsfähigkeit».
Daraufhin wiesen die Lausanner Richter die Anfrage des Beschuldigten zurück und bestätigten das Urteil: Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken.
Unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Ausserdem hat das Obergericht Aargau den Mann für fünf Jahre aus dem Land verwiesen.