Aargauer bezahlen 4,5 Millionen Mahngebühren an die Steuerverwaltung
Aargauer bezahlten in diesem Jahr 4,5 Millionen Franken Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen. Die Gelder gehen an die Gemeinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Aargau wurden im 2018 rund 4,5 Millionen Franken Mahngebühren eingenommen.
- Verrechnet wurden diese allen vorean für zu spät eingereichte Steuererklärungen.
Es sei in etwa das Ziel erreicht worden, wie das im Rahmen der Sanierungsmassnahme 2018 beschlossen worden sei. Dies sagte Dave Siegrist, Chef des Kantonalen Steueramts, im Regionalsender Tele M1.
Die Mahngebühren wurden für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt. Der Regierungsrat hatte die Idee, als Beitrag zur Sanierung der Staatskasse solche Mahngebühren einzuführen.
Früher keine Gebühren
Der Grosse Rat stimmte den kostendeckenden Gebühren im November 2017 mit 113 zu 17 Stimmen zu. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhob das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen früher keine Gebühren.
Die vom Regierungsrat beschlossene Preisliste legt fest, dass die erste Mahnung 35 Franken kostet. Die zweite Mahnung, die per eingeschriebener Post verschickt wird, schlägt mit 50 Franken zu Buche. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken.
60 Prozent gegen an die Steuern
Unter dem Strich erhalten die Gemeinden 60 Prozent von den Zusatzeinnahmen. Um die neuen Gebühren zu Umschiffen, kann ein Steuerpflichtiger von sich aus auf die Verwaltungsstelle zugehen. Dabei muss er rechtzeitig eine Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen. Wer mit dem Bezahlen der Steuern im Verzug ist, kann mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung abschliessen.
Eine ähnliche Regelung wie der Aargau kennen auch die Nachbarkantone Baselland, Solothurn, Bern und Zug. Die Gebühren betragen bei Mahnungen 20 bis 60 Franken.