Franken

Aargauer Familie verklagt Booking auf 20'000 Franken – und scheitert

Julian Lämbgen
Julian Lämbgen

Aarau,

Eine Aargauer Familie buchte 2018 über Booking.com eine Villa in Miami. Diese war unwohnbar, woraufhin sie die Buchungsplattform verklagte – und scheiterte.

Booking Hotel
Booking hat den Schweizer Markt fest im Griff. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aargauer Familie hat Booking.com verklagt und über 20'000 Franken gefordert.
  • Der Grund dafür ist ihr vermiester Urlaub im Jahr 2018 in Miami.
  • Das Bezirksgericht Laufenburg gab ihnen recht, was nun vom Obergericht revidiert wurde.

Eine Aargauer Familie hatte sich 2018 einen traumhaften Urlaub in Miami vorgestellt und über die Plattform Booking.com eine grosse Villa gebucht. Die geplanten Ferien wurden jedoch zur grossen Enttäuschung.

Bei der Ankunft stellte die Familie fest, dass die Villa in einem unbewohnbaren Zustand war. Sie entschied sich, in ein Hotel umzuziehen und reichte später eine Klage gegen Booking.com ein. Die Familie verlangte eine Rückerstattung der gesamten Kosten für den Aufenthalt von über 20'000 Franken sowie eine Entschädigung für die vermiesten Ferientage.

Wurden Sie auch schon einmal von einer gebuchten Unterkunft enttäuscht?

Das Bezirksgericht Laufenburg gab der Familie zunächst recht und verpflichtete Booking.com, zumindest die Mietkosten von 20'768 Franken zurückzuerstatten. Booking.com legte jedoch Einspruch gegen das Urteil ein.

Das Aargauer Obergericht befasste sich daraufhin mit dem Fall und kam zu einem anderen Schluss. Es entschied, dass Booking.com lediglich als Vermittlerin zwischen den Vertragspartnern auftrat und nicht für den Zustand der Villa verantwortlich gemacht werden kann.

Familie muss nun hohe Kosten tragen

Die Klage hätte demnach gegen die Besitzerin der Villa eingereicht werden müssen. Das Argument der Familie, dass Booking.com ihnen nie die Kontaktdaten der Besitzerin vermittelt habe, wurde vom Obergericht nicht berücksichtigt.

Zudem stellte das Obergericht fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Booking.com klar ersichtlich waren und die Nutzer vor dem verbindlichen Abschluss der Reservierung darüber informiert wurden, dass sie die AGB akzeptieren und an diese gebunden sind.

Aufgrund des verlorenen Gerichtsverfahrens muss die Familie nun die Kosten für die nicht bezogene Villa tragen und zusätzlich sämtliche Gerichtskosten in Höhe von 6412 Franken begleichen. Zudem wurde die Familie zur Zahlung einer Parteientschädigung von 4817 Franken an Booking.com verurteilt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #2563 (nicht angemeldet)

Der Vertrag kommt mit dem Vermieter der Sache zustande, nicht mit der vermittelten Plattform! So wie bei ebay, Amazon, seine, alibaba usw. auch! Wer das Kleingedruckte liest ist klar im Vorteil.

User #3134 (nicht angemeldet)

swiss hat mir europaflüge vollständig zurückbezahlt ca. 3000fr., (corona), wenn auch nach monaten.

Weiterlesen

Booking
112 Interaktionen
Weihnachtsmarkt
2 Interaktionen

Mehr Franken