Im Februar wurde in Nussbaumen AG eine Argovia Tankstelle überfallen. Nun wurde Täter (35) wegen schweren Raubes angeklagt.
Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Nussbaumen AG wurde am 16. Februar eine Argovia Tankstelle überfallen.
  • Dank einer Öffentlichkeitsfahndung konnte der 35-jährige Täter ermittelt werden.
  • Nun fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Freiheitsstrafe gegen den Mann.
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Im Februar dieses Jahres kam es an der Argovia Tankstelle in Nussbaumen zu einem Raubüberfall. Zur Ergreifung der unbekannten Täterschaft hatte die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Diese konnte bereits kurze Zeit später erfolgreich beendet werden. Der durch die Fahndung gefasste und mittlerweile 35-jährige Mann aus Kroatien wird nun wegen schweren Raubes angeklagt.

Der Täter stahl tausende Franken

Der Überfall geschah am 16. Februar 2024 im Shop der Argovia Tankstelle in Nussbaumen. Ein Mann betrat den Ladenbereich, zog ein Messer und begab sich damit direkt hinter die Theke.

Er ging auf die Mitarbeiterin hinter der Kasse zu und bedrohte sie. Nach einem kurzen Gerangel öffnete die Frau die Ladenkasse, sodass der Mann mehrere tausend Franken entwenden und anschliessend flüchten konnte.

Überfall von Tankstelle.
Nussbaumen: Überfall von Tankstelle. - Kantonspolizei Aargau

Mangels weiterer Ermittlungsansätze hatte die Staatsanwaltschaft am 23. April 2024 die Öffentlichkeit in die Ermittlungen einbezogen und die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Freiheitsstrafe

Durch den Erhalt mehrerer Hinweise konnte der Gesuchte kurze Zeit später festgenommen werden. Der heute 35-jährige Mann aus Kroatien gestand bei der Einvernahme, den Raub an der Tankstelle begangen zu haben.

Neben dem qualifizierten Raub wird dem Beschuldigten auch das Fahren ohne Berechtigung, der mehrfache Missbrauch von Ausweis und Schildern sowie geringfügiger Diebstahl vorgeworfen.

Mit der Anklage am Bezirksgericht Baden fordert die Staatsanwaltschaft Baden vier Jahre Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 900 Franken für die Delikte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

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