In Zürich wurde am 30. September Anklage gegen einen Mann erhoben. Er soll 2022 und 2023 Sexualdelikte begangen haben.
Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich wurde am 30. September Anklage gegen einen 27-jährigen Mann erhoben.
  • Der Beschuldigte soll im Jahr 2022 und 2023 mehrere Vergewaltigungen begangen haben.
  • DNA-Spuren erhärteten den Verdacht gegen den Beschuldigten.
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Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 30. September 2024 beim Bezirksgericht Hinwil Anklage gegen einen Mann wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung und weiterer Delikte erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, am 21. August 2022 und am 26. Februar 2023 zwei Sexualdelikte begangen zu haben. Am 26. Februar 2023 wurde in Wädenswil eine Frau Opfer eines Sexualdeliktes.

Die sofort eingeleiteten Fahndungsmassnahmen führten gleichentags zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen.

DNA-Spuren verhärten den Verdacht

Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft I sowie der Auswertung von DNA-Spuren muss davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21. August 2022 in Wetzikon wie auch das Gewaltdelikt vom 26. Februar 2023 in Wädenswil begangen hat.

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Ein Mann gibt bei einem Reihengentest eine DNA-Probe ab. - dpa

Die beiden Strafuntersuchungen wurden in der Folge bei der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich vereinigt, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der beiden Taten zu klären.

Die Untersuchung ist mit der Anklage abgeschlossen

Mit Anklage vom 30. September 2024 an das Bezirksgericht Hinwil hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 28-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen.

Die Anträge betreffend Strafmass stellt die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Das zuständige Gericht wird dann die Angemessenheit der beantragten Sanktionen zu prüfen und zu entscheiden haben.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung. Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

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