Würenlos: Frau stranguliert – Mann nach Tötungsdelikt geständig

Im März 2023 wurde eine Frau tot auf der Limmatbrücke in Würenlos AG aufgefunden. Nun wurde Anklage gegen einen Mann (59) erhoben.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Limmatbrücke in Dietikon wurde im März 2023 eine Frau tot aufgefunden.
  • Nun wurde Anklage gegen einen 59-jährigen Mann erhoben.
  • Er soll seine damalige Partnerin getötet haben.

Am Morgen des 26. März 2023 wurde der Kantonspolizei Zürich eine leblose Frau auf der Limmatbrücke in Dietikon gemeldet. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der Frau feststellen.

Bereits die ersten Erkenntnisse vor Ort deuteten auf ein Gewaltverbrechen hin. Im Verlauf des Tages identifizierte die Kantonspolizei Zürich die 46-jährige Frau aus der Schweiz und verhaftete in Würenlos einen damals 56-jährigen Schweizer unter dringendem Tatverdacht.

Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der Tod der Frau in Würenlos und somit auf dem Gebiet des Kantons Aargau eingetreten sein dürfte. Zuständigkeitshalber wurde das Verfahren daher von der Staatsanwaltschaft Baden übernommen.

Der Mann gestand die Tat

Gemäss den nun abgeschlossenen Untersuchungshandlungen hat das Paar seit langen Jahren zusammen in Würenlos gelebt.

Der beschuldigte Mann gestand in den Befragungen der Staatsanwaltschaft, seine Partnerin in der Nacht vom 25. März 2023 durch Strangulation getötet und ihren Leichnam wenig später auf der Limmatbrücke deponiert zu haben.

Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Ergebnisse der Kriminalpolizei lassen weiter darauf schliessen, dass der Beschuldigte die Tat nicht spontan, sondern geplant verübte.

Lebenslange Freiheitsstrafe beantragt

Zum detaillierten Aussageverhalten des Beschuldigten, zum Motiv sowie zu seinem Verhalten im Vorfeld und nach der Tat äusserst sich die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung.

Aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs beantragt die Staatsanwaltschaft Baden eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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