Erlinsbach: Betreuungsmandate im Asyl
Wie die Gemeinde Erlinsbach informiert, übergeht per 1. Juli 2022 die Pflicht zur finanziellen Unterstützung und Betreuung der Asylsuchenden auf die Gemeinde.

Der Kanton Aargau hat den Vertrag über die Betreuung der Asylsuchenden mit der Gemeinde Erlinsbach per 30. Juni 2022 gekündigt. Dies bedeutet, dass die Pflicht zur finanziellen Unterstützung und Betreuung per 1. Juli 2022 auf die Gemeinde übergeht.
Die Gemeinde Erlinsbach prüft zurzeit verschiedene Modelle zur zukünftigen Umsetzung der Mandatsführung. Eines davon ist die Übertragung der Mandate an Privatpersonen.
Voraussetzung dafür ist, dass geeignete Einwohner gefunden werden können, welche grundsätzlich Interesse daran haben, ab Juli 2022 die Asylsuchenden in der Gemeinde Erlinsbach zu betreuen.
Unverbindliche Nachfrage
Dem Gemeinderat ist es wichtig festzuhalten, dass noch nicht entschieden ist, in welcher Form die Betreuung künftig geregelt wird. Die Nachfrage am Interesse von Privatpersonen ist also unverbindlich.
Wer sich für diese Aufgabe berufen fühlt und dafür geeignete Qualifikationen mitbringt, kann sich bis am Montag, 13. Dezember 2021, per Mail an die Gemeinde wenden.