Drogen

Kanton Aargau: Nächste Anklage im Presidente-Drogen-Ring

Mit der Anklage gegen einen 56-Jährigen wurde im Kanton Aargau die nächste Anklageschrift im Fall um den Presidente-Drogen-Ring ans Bezirksgericht überwiesen.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall um den Presidente-Drogen-Ring wird ein weiterer Mann im Kanton Aargau angeklagt.
  • Auch dieser Mann hatte Drogen für die Hauptbeschuldigten in die Schweiz geschmuggelt.
  • Bei der Untersuchung konnten bei ihm diverse weitere Gesetzesbrüche nachgewiesen werden.

Bei der Aushebung des Drogenrings im Presidente-Fall fielen Verdachtsmomente wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz auf einen heute 56-jährigen Schweizer.

Dem Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2021 sieben Kilogramm Kokain sowie eine grössere Menge Marihuana im Auftrag der Hauptbeschuldigten in die Schweiz eingeführt zu haben.

Der Beschuldigte war nicht im Besitz eines Führerausweises

Für den Import weiterer zehn Kilogramm Kokain traf er bereits Vorbereitungen. Der Beschuldigte sass bei den Fahrten jeweils selbst am Steuer der Fahrzeuge.

Den dafür notwendigen Führerausweise hat er allerdings nie besessen, weshalb ihm in der Anklage auch Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt werden.

Nebst seiner Tätigkeit als Kurierfahrer im Presidente-Drogenring-Fall konnten dem Beschuldigten des Weiteren diverse zusätzliche Vermögens- und Konkursdelikte nachgewiesen werden.

Zwei Firmen in den Konkurs getrieben

Im Jahr 2021 hatte er zwei bereits verschuldete Firmen übernommen. Als neuer Inhaber hatte er aber weder Anstalten für eine Buchführung unternommen, noch hatte er Sanierungsmassnahmen ergriffen.

Geld
Der Ständerat genehmigt rund 11,3 Milliarden Franken für Auslandshilfe und fördert den Wiederaufbau der Ukraine.(Symbolbild) - keystone

Die Steuerschulden sowie die ausstehenden Beträge bei den Gläubigern wurden unter seiner Führung gar noch erhöht. Bis zu deren Konkursen beliefen sich die offenen Forderungen bei den beiden Firmen zusammengefasst auf über 490'000 Franken.

Während der Corona-Zeit soll der Beschuldigte in seinem Amt als Firmeninhaber bei der Arbeitslosenkasse auch Kurzarbeitsentschädigungen für gänzlich erfundene Mitarbeiter angefordert und sich Entschädigungen im Umfang von weiteren 75'000 Franken ertrogen haben.

Weitere Opfer direkt angegangen

Der Beschuldigte machte denn auch keinen Halt vor Betrügereien im persönlichen Kontakt mit seinen Opfern. Er bot sich an, für einen Geschädigten Einkäufe zu erledigen.

Für diese Aufgabe sollte er dessen Bankkarte und die mit einer Sicherheitslimite versehene kontaktlose Zahlungsfunktion verwenden.

Nachdem er aber einmal den PIN-Code des Geschädigten erspäht hatte, führte innert weniger Monate Barbezüge in Gesamthöhe von 7'000 Franken sich selbst durch.

Der Mann erschlich 118'000 Franken

Eines seiner Opfer stand gar unter Beistandschaft und war aufgrund einer gewissen Leichtgläubigkeit besonders vulnerabel. Durch geschickte Täuschungen erschlich er sich Mann über 118'000 Franken von dem Mann.

Aufgrund der arglistigen Betrügereien des Beschuldigten blieben dem Opfer nach den Zahlungen an den Beschuldigten teilweise kaum mehr ausreichend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt.

Kokain
Kokain wirkt stark stimulierend und euphorisierend. (Symbolbild) - Pixabay

Nach Abschluss der Untersuchungen wirft die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Mann diverse und wegen der kiloweisen Einfuhr von Kokain auch qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Freiheitsstrafe

Gemäss der Anklage wird er sich weiter wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfachem teilweise gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Misswirtschaft sowie wegen dem mehrfachen Unterlassen einer Buchführung vor Gericht verantworten müssen.

Für die kriminellen Auswüchse des Mannes fordert die Kantonale Staatsanwaltschaft gesamthaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

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