Kindstötung in Hägglingen AG: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre
Gegen Eltern und Grossmutter wird Anklage wegen Mordes respektive Gehilfenschaft zum Mord erhoben. Sie sollen im Mai 2020 ihr dreijähriges Kind getötet haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Mai 2020 wurde ein 3-jähriges Kind in Hägglingen AG von seinen Eltern ermordet.
- Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Eltern und die Grossmutter erhoben.
- Nach mehreren Versuchen, das Kind mit Betäubungsmitteln zu töten, erstickte es durch MDMA.
- Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe für die Eltern.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen die Eltern und die Grossmutter eines 3-jährigen Mädchens Anklage wegen Mordes resp. Gehilfenschaft zum Mord erhoben.
Sie wirft ihnen vor, im Mai 2020 im Haushalt der Eltern in Hägglingen ihre damals drei Jahre alte Tochter getötet zu haben. Die Anklagen wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen.
Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten Eltern aus Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Vor Ort eingetroffen, konnten die ausgerückten Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.
Die Rechtsmediziner fanden MDMA im Blutkreislauf des Kindes
Da die äusseren Anzeichen des verstorbenen Kindes die Todesursache nicht aufzeigten und auch um Dritteinwirkungen ausschliessen zu können, liess die Staatsanwaltschaft noch gleichentags eine Obduktion ausführen.
Bei der dabei beinhalteten toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA, Ecstasy, im Blutkreislauf des Opfers. Als Todesursache konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.
Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern, wie auch für die Grossmutter des Mädchens.
Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Grossmutter.
Es war nicht der erste Mordversuch
Im Verlauf der intensiven Untersuchung konnten schliesslich alle drei beschuldigten Personen – zum Teil mit Auflagen – wieder aus der Haft entlassen werden.
Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie fünf Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Grossmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat.
Weitere Angaben zum Tatvorgehen macht die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlungen. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.