Nach dem Tötungsdelikt auf dem Lysbüchelareal in Basel im August 2021 wird gegen den 23-jährigen Beschuldigten Anklage unter anderem wegen Mordes erhoben.
Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2021 wurde im Lysbüchelareal ein Mann durch eine Stichwaffe tödlich verletzt.
  • Nun ist das Vorverfahren zum Tötungsdelikt in Basel abgeschlossen.
  • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage unter anderem wegen Mordes, und Diebstahls.
Ad

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Vorverfahren zum Tötungsdelikt vom 15. August 2021 auf dem Lysbüchelareal abgeschlossen.

Sie erhebt gegen den inzwischen 23-jährigen Beschuldigten Anklage unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Diebstahls und einfacher Körperverletzung.

Der beschuldigten Person wird im Rahmen der Anklage insbesondere vorgeworfen, am frühen Morgen des 15. August 2021 bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung einen 28-jährigen Mann mit einer Stichwaffe attackiert und dabei so schwer verletzt zu haben, dass dieser noch vor Ort verstarb.

Der 23-jährige Mann befindet sich in im vorzeitigen Strafvollzug

Während einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte die Kantonspolizei Basel-Stadt den Tatverdächtigen kurze Zeit später in der Nähe festnehmen. Die beschuldigte Person befindet sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug.

Mit Anklageerhebung und Überweisung des Verfahrens an das Strafgericht geht die Verfahrensleitung und die Kommunikationshoheit an dieses über. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Ad
Ad