Mord

Leiche (†60) in Hotel gefunden: Anklage nach Mord in Birmenstorf AG

Im September 2022 wurde in einem Hotel in Birmenstorf AG die Leiche eines 60-jährigen Schweizers gefunden. Gegen zwei Männer wird nun Anklage erhoben.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Hotelzimmer in Birmenstorf AG wurde am 16. September 2022 eine Leiche gefunden.
  • Die Ermittlungen ergaben, dass der 60-jährige Mann ermordet worden war.
  • Die Beschuldigten müssen sich nun wegen Mordes und unterlassener Nothilfe verantworten.

Am 16. September 2022 wurde die Leiche eines 60-jährigen Schweizers in einem Hotelzimmer in Birmenstorf gefunden. Da sich der Gast für einen längeren Aufenthalt in dem Zimmer eingemietet hatte, fiel sein Tod nicht sofort auf.

Trotz der stark zersetzen Überreste des Mannes konnten die Strafverfolgungsbehörden die Verdachtsmomente schnell auf zwei Personen eingrenzen und kurze Zeit später einen damals 24-jährigen Rumänen und einen 23-jährigen aus Deutschland unter dringendem Tatverdacht festnehmen.

Bei der Obduktion des Opfers zeigten sich schwere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen im Kopf- und Halsbereich sowie am Oberkörper.

Der 60-jährige Mann erstickte

Die Ergebnisse der Rechtsmedizin deuten darauf hin, dass das Opfer infolge einer mehrminütigen Einwirkung auf Rumpf und Halsbereich schlussendlich erstickte.

Handschellen
Ein Ehepaar wurde wegen Mitgliedschaft in der IS-Terrororganisation und des Vorwurfs von Kriegsverbrechen einschliesslich Völkermord und Sklaverei verhaftet. (Symbolbild) - dpa

Bei der Tatrekonstruktion stellte sich heraus, dass die beiden verhafteten Männer Zimmer im selben Stockwerk des Hotels bezogen hatten. Nach den Aussagen der Beschuldigten kam es bereits im Vorfeld der Tat zu einem Streit zwischen den drei Männern.

Als die beiden Beschuldigten das Opfer anderntags erneut zur Rede stellen wollten, eskalierte die Situation.

18 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mord

Aufgrund der Beweislage geht die Staatsanwaltschaft beim mittlerweile 25-jährigen Rumänen vom Haupttäter aus.

Infolge der sich bei den Untersuchungen herausgestellten besonderen Skrupellosigkeit bei seinem Vorgehen wird ihm der Tatbestand des Mordes vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert daher ein Strafmass von 18 Jahren Freiheitsstrafe für den Rumänen.

Gemäss den Untersuchungen hat sich der zweite Beschuldigte bei der Tat passiver verhalten. Für den Tatbestand des Angriffs und der Unterlassung von Nothilfe wird daher ein Strafmass von fünf Jahren Freiheitsstrafe für den 24-Jährigen aus Deutschland beantragt.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

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