Menschen mit Behinderungen erhalten in Aargau eine Stimme

Wie der Kanton Aargau berichtet, erhält die KABO finanzielle Unterstützung vom Regierungsrat für ihre Selbstvertretung der Behinderteninteressen.

Ein Rollstuhl in
Eine Werkstatt für Behinderte. (Symbolbild) - dpa

Der Verein Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen (KABO) verfolgt das Ziel, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und ihre Gleichstellung einzufordern.

Um sich als sichtbare und wirkungsvolle Selbstvertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen zu positionieren, ist die KABO auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, die KABO mit einem Beitrag von insgesamt 290'000 Franken verteilt über die Jahre 2024 bis 2027 zu unterstützen.

Durch den Verein Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen (KABO) bekommen Menschen mit Behinderung eine Plattform und können ihre Anliegen in der Gesellschaft selbst – und damit authentisch – vertreten.

Damit wird die Selbstvertretung und Selbstbestimmung gefördert, ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Finanzielle Unterstützung notwendig

Der Aufbau einer Struktur, in der Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen bestimmend mitwirken und nicht nur beteiligt sind, ist anspruchsvoll.

Entsprechend ist eine Aufbauphase erforderlich, in der sich die KABO entwickelt und ihre Tätigkeiten nach und nach aufbaut.

Um die KABO als sichtbare und wirkungsvolle Selbstvertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen zu positionieren, ist sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Mit dem Entscheid des Regierungsrats, die KABO mit einem Beitrag von insgesamt 290'000 Franken verteilt über die Jahre 2024 bis 2027 zu unterstützen, wird die direkte Betroffenenvertretung im Kanton Aargau zukünftig gestärkt.

Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen (KABO)

Die KABO vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen und fordert ihre Gleichstellung ein. Sie wird von Menschen mit Behinderungen selbst geleitet: Im Vorstand können nur Personen mitwirken, die entweder selbst von einer Behinderung betroffen sind oder Eltern eines Kindes mit einer Behinderung sind.

Die KABO arbeitet behinderungsformübergreifend. Sie erarbeitet konsolidierte Positionen und vertritt diese gegenüber Politik und Einrichtungen.

Sie orientiert sich an der UNO-Behindertenrechtskonvention und strebt in diesem Sinn die Stärkung der Selbstverantwortung und Eigeninitiative von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer Angehörigen an.

Die KABO engagiert sich in der Öffentlichkeits- und Medienarbeit, um über die alltägliche Lebenssituation und die Sichtweise von Menschen mit Behinderungen zu informieren.

Sie macht auf Barrieren in ihrer Lebenswelt aufmerksam und beteiligt sich an der Erarbeitung von Massnahmen zu deren Beseitigung.

Kommentare

User #2188 (nicht angemeldet)

Das sind sehr beinflussbare Mitbürger!

User #6253 (nicht angemeldet)

Ein Tropfen auf den heissen Stein. Nicht wahr?

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