Private Hecken dürfen Verkehr in Buchs AG nicht gefährden
Wie die Gemeinde Buchs AG angibt, werden Strassenanlieger gebeten, Bäume und Sträucher dauerhaft so zu schneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, Bäume und Sträucher dauerhaft so im Schnitt zu halten, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 Meter und bei Gehwegen 2,50 Meter betragen.
Besonders zu beachten sind Pflanzen, die im Bereich von Strasseneinmündungen und Kurven die Sichtzonen beeinträchtigen oder Beleuchtungskandelaber, Verkehrssignale et cetera verdecken und damit die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen können.