Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau hat im vergangenen Jahr 2022 in jedem zweiten Solarium eine zu hohe Strahlung festgestellt.
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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone
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Die Übergangsfristen zu Bundesgesetz und -verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall sind letztes Jahr 2022 ausgelaufen.

Deshalb hat das Amt für Verbraucherschutz (AVS) die Solarien im Aargau besonders kontrolliert.

Dabei wurde in 37 von 75 überprüften Solarien eine Bestrahlungsstärke festgestellt, die über dem erlaubten Grenzwert lag, wie die Staatskanzlei am Montag, 22. Mai 2023, schrieb.

Laut der Medienmitteilung wurde jeweils eine Anpassung der Bestrahlungsstärke durch einen Servicetechniker verlangt.

557 Lebensmittel-Proben wurden beanstandet

In zwei Fällen seien noch Beschwerden bezüglich des Messverfahrens hängig.

Eine elektronische Zugangskontrolle zum Schutz von Minderjährigen in unbedienten Sonnenstudios war gemäss AVS nur in einem von 24 kontrollierten Betrieben vorhanden.

Von 3601 genommenen Lebensmittel-Proben hat das AVS im letzten Jahr 557 aus verschiedenen Gründen beanstandet.

Das sind 15 Prozent oder jede siebte Probe. Häufigster Grund sei dabei eine ungenügende mikrobiologische Qualität der Produkte gewesen.

Kontrolle der Kaffeemaschinen

Bei der Kontrolle von Kaffeemaschinen, die Varianten mit Milch anbieten, stellten die Behörden in sechs Milchkühlern eine zu hohe Kerntemperatur fest.

Fast in jedem zweiten von 131 kontrollierten Betrieben wurde die Milchtemperatur im Milchkühler nicht nach Vorschrift dokumentiert.

Ein Schwerpunkt des Veterinärdienstes im AVS war die Vogelgrippe.

Besonders Hobbyhalter hätten dazu aufgefordert werden müssen, die seit Ende November 2022 geltenden Massnahmen umzusetzen. Zudem seien viele Tiere noch nicht registriert gewesen.

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