Belp hat die Aufgaben- und Finanzplanung 2021 bis 2026 verabschiedet
Mit der Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2021 bis 2026 ist eine Steuererhöhung aus Sicht des Gemeinderates Belp unumgänglich.

Der Gemeinderat Belp hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. November 2021 den Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2026 verabschiedet. Aufgrund der geplanten hohen Investitionen für die Erneuerung und Erweiterung der Schulanlagen von voraussichtlich 70 bis 100 Millionen Franken ist eine Steuererhöhung unumgänglich. Der Gemeinderat sieht deshalb ab 2023 einen Anstieg der Steueranlage um einen Zehntel auf 1,44 vor.
Die nächsten Jahre sind hohe Investitionen geplant
Belp befindet sich aktuell zwar in einer guten finanziellen Ausgangslage. Der Bilanzüberschuss und die finanzpolitischen Reserven betragen zusammen rund 20 Millionen Franken, was zehn Steuerzehnteln entspricht. Allerdings besteht bereits eine Verschuldung von 26 Millionen Franken und die Selbstfinanzierung nimmt insbesondere durch höhere Zahlungen in den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich sowie Nachholbedarf beim Sachaufwand ab.
Bis 2030 stehen sehr hohe Investitionen an, in erster Linie für die Erneuerung und die Erweiterung des Schulraums, bzw. die Behebung der Naphthalin-Problematik in der Schulanlage Mühlematt. Derzeit wird dafür mit Ausgaben von 70 bis 100 Millionen Franken gerechnet, was voraussichtlich jährliche Kapitalkosten in der Höhe von 2,5 Steuerzehnteln auslösen wird.
Eine Steuererhöhung ist unumgänglich
Um die aktuell tiefe Selbstfinanzierung zu erhöhen und eine vertretbare Neuverschuldung zu erreichen, ist eine Steuererhöhung unumgänglich. Der Gemeinderat sieht deshalb im Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2026 vor, die Steueranlage ab 2023 vorerst um einen Steuerzehntel auf 1,44 Einheiten anzuheben.
Nebst den höheren Steuereinnahmen prüft der Gemeinderat zudem laufend Massnahmen, den Cashflow der Gemeinde zu erhöhen. Wenn darauf verzichtet würde, bedeutet dies schlussendlich auch ein Abbau bei bestehenden Leistungen der Gemeinde. Nur aufwandseitige Einsparungen werden voraussichtlich nicht ausreichen.
Der Gemeinderat hat eine Schuldenobergrenze definiert
Laut den kantonalen Empfehlungen und nach Rücksprache mit Finanzinstituten hat der Gemeinderat eine Schuldenobergrenze für die Gemeinde von 65 Millionen Franken definiert. D.h. die Verschuldung darf in den nächsten Jahren noch um maximal rund 40 Millionen Franken zunehmen. Damit wird die Projektefinanzierung nicht zulasten der kommenden Generationen verschoben.
Schlussendlich sind wohl auch die geplanten Schulrauminvestitionen zu reduzieren und allenfalls aufzusplitten. Wie die erforderlichen Beschlüsse über die Verpflichtungskredite der Schulraumplanung, welche aufgrund ihrer Höhe an der Urne durch die Bevölkerung erfolgen werden, muss auch eine Steuerhöhung letztlich von den Bürgern mit dem Budget genehmigt werden.