Belp lehnt die Ortsplanungsrevision deutlich ab
Die Bürger haben über die Entwicklung der Gemeinde Belp in den nächsten 12 bis 15 Jahren abgestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,3 Prozent dagegen.

Die Belper Bürger stimmten über die Entwicklung der Gemeinde Belp in den nächsten 12 bis 15 Jahren ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,3 Prozent gegen das Projekt.
Sowohl die Hauptvorlage, wie auch die drei Teilvorlagen, wurden am 26. September 2021 abgelehnt. Die Abstimmung fand gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung an der Urne statt. Der Gemeinderat hatte von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die Hauptvorlage sowie über drei Gebiete separat abstimmen zu lassen.
Ergebnisse zu Haupt- und Teilvorlagen
Hauptvorlage: Revision der baurechtlichen Grundordnung, Änderung der baurechtlichen Grundordnung mit den Instrumenten Baureglement, Zonenplan, Siedlung, Zonenplan Landschaft, Zonenplan Gewässerräume und Zonenplan Naturgefahren, 1'893 JA-Stimmen zu 2'969 Nein-Stimmen.
Teilvorlage eins: Einzonung ZPP Nr. XXII «Traube», 1'251 JA-Stimmen zu 3'611 Nein-Stimmen.
Teilvorlage zwei: Einzonung ZPP Nr. XXIII «Muracher», 1'346 JA-Stimmen zu 3'501 Nein-Stimmen.
Teilvorlage drei: Umzonung ZPP Nr. XVIII «Eichholzweg», 1'597 JA-Stimmen zu 3'253 Nein-Stimmen.
Durch die Ablehnung bleibt die heute rechtskräftige baurechtliche Grundordnung in Kraft. Die Gemeinde kann ihre Entwicklungsziele gemäss Räumlichem Entwicklungskonzept und der kommunalen Nutzungsplanung nicht umsetzen