Dach der Sekundarschule in Wichtrach ist sanierungsbedürftig
Wie die Gemeinde Wichtrach informiert, sollen die Beschädigungen am Flachdach des Sekundarschulhauses (Sek I) nach dem Kreditbeschluss behoben werden.
Der Gemeinderat beantragt für die Sanierung der Gebäudehülle und des Flachdaches die Genehmigung eines Verpflichtungskredites von 360'000 Franken.
Der Unterbau des Dachs sowie die Kiesdecke müssen ersetzt werden.
Da das Flachdach auch als Fluchtweg aus dem Stöckli und aus dem Neubau dient, ergeben sich zusätzliche Anforderungen.
Einerseits sind die Gehwegplatten brüchig und müssen ersetzt werden. Andererseits ist das Dach im Bereich der Fluchtwege mit einer Absturzsicherung zu versehen.
Nebenarbeiten an der Fassade
Aktuell wird davon ausgegangen, dass sowohl die absenkbare Treppe vom Flachdach zum Erdgeschoss als auch die Metalltreppe vom ersten Obergeschoss ins Dachgeschoss belassen werden können.
Im Weiteren ergeben sich aus der Flachdachsanierung im Bereich des Übergangs zum Stöckli Nebenarbeiten an der Fassade (Gebäudehülle).
Der Sanierungsbedarf ist nach fast 50 Jahren Bestand nachweislich vorhanden.
Bei den zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen handelt es sich um die Umsetzung von verbindlichen Vorgaben.
Weiteres Vorgehen
Die Arbeiten sollen nach dem Kreditbeschluss umgehend an die Hand genommen werden. Die Vergabe der Aufträge erfolgt durch die Schulkommission.
Diese ist bestrebt, die wirtschaftlich günstigsten Angebote zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat beantragt für die Sanierung der Gebäudehülle und des Flachdaches die Genehmigung eines Verpflichtungskredites von 360’000 Franken.
Weitere Details sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.