Herbligen erinnert an die Hundesteuer für 2022
Wie die Gemeinde Herbligen meldet, werden die Hundesteuerrechnungen für das laufende Jahr im August 2022 verschickt.
Die Hundesteuer beträgt 60 Franken für den ersten, 80 Franken für den zweiten und 120 Franken für jeden weiteren Hund pro Haushalt. Die Hundesteuer ist für jedes Tier zu entrichten, welches am 1. August 2022 sechs Monate alt ist.
Die Rechnungen werden im August verschickt; Mutationen sind vorgängig der Gemeindeverwaltung zu melden. Hundehalter, die keine Rechnung erhalten, werden gebeten, sich zwecks Erfassung des Tieres und Bezahlung der Hundesteuer mit der Gemeindeverwaltung übers Telefon oder E-Mail in Verbindung zu setzen.
In der Schweiz müssen alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Amicus-Tierdatenbank registriert sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Tierhaltern.