In Wichtrach tritt neues Behördenreglement ab 2024 in Kraft
Wie die Gemeinde Wichtrach mitteilt, treten das neue Behördenreglement sowie das geänderte Personalreglement per 1. Januar 2024 in Kraft.
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des neuen Behördenreglements (Anstellungsbedingungen Gemeindepräsidium und Entschädigung Behörden) sowie des geänderten Personalreglements der Gemeinde Wichtrach bekanntgegeben.
Die Gemeindeversammlung hat die Reglemente am 8. Juni 2023 genehmigt. Die Erlasse treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Erlasse können bei der Gemeinde bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde (Behördenreglement, Personalreglement) im Kundenportal heruntergeladen werden.