Wichtrach

Wichtrach: Sanierung der Quellfassung Heiengraben

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, einen Nachkredit im Umfang von CHF 140’000 für die Sanierung der Quellfassung Heiengraben zu bewilligen.

Wichtrach
Bauarbeiten im Heiengraben. - Gemeinde Wichtrach

Der Nachkredit wird den Stimmberechtigten aufgrund der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Kreditzuständigkeiten zur Sanktionierung vorgelegt. Dies, obschon die Ausgaben zu einem grossen Teil bereits getätigt wurden.

Der Basiskredit und ein erster Nachkredit wurden zuständigkeitshalber durch den Gemeinderat beschlossen. Aufgrund des Bauverlaufs und der laufenden Arbeiten in einer Grabentiefe von bis zu 12 Metern war es nicht möglich eine Unterbrechung der Sanierungsarbeiten zu beschliessen.

Der «wachsende Schaden» wäre zu gross geworden. Im Weiteren sollte die Fassung möglichst schnell wieder in Betrieb genommen werden.

Aus den vorhandenen Zeichnungen und anderen Unterlagen konnten nicht alle relevanten Informationen entnommen werden. Verschiedene Details wurden erst im Verlauf der Arbeiten ersichtlich.

Rückblick

Im März 1908 haben die Stimmberechtigten von Oberwichtrach entschieden eine gemeindeeigene Wasserversorgung zu erstellen. Das seinerzeitige Herzstück der Versorgung war die Fassung im Heiengraben.

Die Zuläufe und die Fassung selbst wurden in den vergangenen 110 Jahren nie gesamtheitlich saniert. Die Arbeiten beschränkten sich auf punktuelle Massnahmen von untergeordneter Bedeutung.

Zum Zeitpunkt der Realisation der Wasserversorgung war es auch nicht üblich, das Land auf dem sich die Anlagen befanden, zu erwerben. Die Arbeit mit den verschiedenen Schutzzonen wurde erst viel später zum Thema.

Die Sicherung der Rechte erfolgte damals wohl durch Grundbucheinträge. Der Umfang und die Bedeutung dieser Regelungen gingen jedoch über die Generationen teilweise verloren.

Gründe für die Sanierung

Nach den trockenen Sommermonaten in den letzten Jahren hat sich die Schüttung der gefassten Quellen reduziert. Im Weiteren haben verschiedene Trinkwasseruntersuchungen auf Veränderungen der Qualität hingewiesen. Zusätzlich haben sich die Vorgaben für Schutzzonen von öffentlichen Quellfassungen verändert.

«Aus heutiger Sicht wurde die Kostensituation, trotz Begleitung durch sehr erfahrene Spezialisten, zu optimistisch beurteilt». Im Jahr 2016 haben die Geologen der Kellerhals + Häfeli AG eine Zustandsanalyse der Quellen, Leitungen und Fassungen im Bereich Heiengraben vorgenommen.

Dabei wurde klar, dass Sanierungsbedarf besteht, wenn die Quelle Heiengraben längerfristig (für die nächsten 80 Jahre) für die Trinkwasserbeschaffung verwendet werden soll. Empfohlen wurde, die Stränge zu sanieren und allenfalls die Schüttung durch die zusätzliche Fassung von ungenutzten Wasservorkommen, zu erhöhen.

Der ursprüngliche Verpflichtungskredit musste erhöht werden

Der Gemeinderat hat am 4. September 2017 einen entsprechenden Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 120‘000.— für die Sanierung der Quellfassung Heiengraben sowie der anschliessenden definitiven Überprüfung und Neufestlegung der Schutzzonen genehmigt. Der ursprüngliche Verpflichtungskredit musste im Oktober 2018, im Hinblick auf den Erwerb der erforderlichen Waldfläche, erhöht werden.

Dieser Schritt ergab sich aus Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern. Die Kosten für den Walderwerb inklusive Notar und Grundbuchamt, die neu mögliche Rodung sowie die Verlegung des Waldweges beliefen sich auf CHF 72‘000.—.

Für die Bestimmung der Kreditzuständigkeit mussten der Basiskredit und der Nachkredit addiert werden. Somit ergab sich ein Gesamtkreditbetrag von insgesamt CHF 192‘000.—, der dem fakultativen Finanzreferendum unterlag. Der Beschluss des Nachkredites respektive der neue Gesamtkredit wurde ordnungsgemäss publiziert und erläutert.

Wie bereits erwähnt, haben sich im Verlauf der Sanierungsarbeiten nicht absehbare Überraschungen und neue Erkenntnisse ergeben. Es musste jeweils vor Ort rasch und verbindlich entschieden werden. Dies im Wissen, dass sich aus den Entscheidungen Mehrkosten ergeben, die jedoch nicht genau bezifferbar waren.

Nicht voraussehbare Gegebenheiten lösten weitere Zusatzkosten aus

Offerten einzufordern oder gar Konkurrenzangebote zu verlangen war schlichtweg nicht möglich. Konkret waren es die nachfolgend aufgeführten, nicht voraussehbaren Gegebenheiten, die weitere Zusatzkosten ausgelöst haben:

– Die ursprüngliche Sickerleitung hatte eine Länge von über 100 Meter. Die Annahmen gingen von einer massiv kürzeren Leitung aus.

– In Anlehnung an die neusten Erkenntnisse wurde parallel eine zweite Leitung eingebaut.

– Die Grabentiefe lag zwischen 5 und 12 Meter. Die extreme Lage führte zu massiv erhöhten Erdbewegungen. Die Aushubmenge hat sich praktisch verdoppelt.

– Nicht gefasste Wasservorkommen wurden sinnvollerweise zusätzlich gefasst. Diese zusätzlichen Wasservorkommen sind für die Gemeinde sehr wichtig und werden sich rasch amortisieren.

– Verschiedene Fassungen und Zuläufe waren nicht bekannt. Es musste sehr sorgfältig gegraben werden, verbunden mit sehr viel Handarbeit.

– Die zusätzliche Fassung erfordert die Möglichkeit das Wasser der einzelnen Stränge unterschiedlich zu behandeln. Es kann sein, dass ein Teil ins Reservoir geleitet wird und eine Schüttung aus einem anderen Strang «verworfen» werden muss. Dies beispielsweise als Folge von Qualitätsdifferenzen. Die Wasserqualität kann aufgrund des effektiven Fassungsgebiets unterschiedlich sein.

– Die Ausscheidung der Schutzzone inkl. Erstellung des Schutzzonenreglements wird teurer als angenommen. Es haben sich zusätzliche Anforderungen ergeben.

Zusätzliche Aufwendungen von CHF 140‘000

Aus den Zusatzarbeiten, die teilweise noch nicht umgesetzt sind, ergeben sich insgesamt zusätzliche Aufwendungen von CHF 140‘000.—. Allein die Vorrichtung für die individuelle Bewirtschaftung des gefassten Wassers beläuft sich gemäss einer schriftlichen Offerte auf über CHF 30‘000.—.

Somit ergibt sich die nachfolgende Zusammenstellung, die als Basis für den Nachkreditantrag dient. Für die Bestimmung der Kreditzuständigkeit müssen der Basiskredit und die Nachkredite addiert werden.

Aufgrund der finanzrechtlichen Vorgaben wird den Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung der Nachkredit unter Kenntnisnahme des vorgängig beschlossenen Verpflichtungskredits zum Beschluss vorgelegt.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, einen Nachkredit im Umfang von CHF 140’00.— für die Sanierung der Quellfassung Heiengraben zu bewilligen. Der gesamte Verpflichtungskredit beläuft sich auf CHF 332‘000.—.

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