Bonstetten informiert über die Prämienverbilligung 2022
Bis Ende März 2022 können Bonstetter, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung der Krankenkasse beantragen.
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Der Regierungsrat hat die jährliche Kantonsbeitragsquote für das Jahr 2022 festgelegt.
Potenziell anspruchsberechtigte Personen sollen zunächst mit dem SVA-Rechner prüfen, ob sie Anspruch haben. Besteht die Berechtigung auf Prämienverbilligung, kann daraufhin ein Antrag zusammen mit der Steuererklärung 2021 für das Jahr 2021 bei der SVA eingereicht werden. Dieser Antrag muss neu bis Ende März 2022 eingereicht werden, so schreibt es das neue Gesetz EG KGV vor.
Die Antragsfrist wurde verkürzt
Die Antragsfrist für IPV wurde mit dem neuen Gesetz um neun Monate auf Ende März verkürzt und ist daher zeitgleich mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2021 zu machen. Ein nachträglicher Antrag kommt auch bei Personen ohne provisorische IPV in Frage, die ein – verglichen mit den Vorjahren – tieferes Einkommen 2021 erzielen werden.