Ottenbach legt Projekt «Zentrumsgestaltung» öffentlich auf
Wie die Gemeinde Ottenbach bekannt gibt, wird das Projekt «Zentrumsgestaltung» gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Webseite der Gemeinde digital einsehbar.
Massgebend sind die konkret aufliegenden Unterlagen in Papierform.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden.
Die Einsprache muss einen Antrag enthalten
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden
Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175,2).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Die Frist dauert 30 Tage und sie läuft am 22. Mai 2023 ab. Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.