Stadt Affoltern am Albis: Fahrverbot in Zwillikon kommt endgültig
Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, erstellte sie zwischen dem Siedlungsgebiet Ferenbach (Zwillikon) und der Litzistrasse ein temporäres Fahrverbot.

Zwischen dem Siedlungsgebiet Ferenbach (Zwillikon) und der Litzistrasse besteht eine direkte und schnelle Verkehrsverbindung über die Ferenbacherstrasse. Diese Verbindung wird von vielen Automobilisten als direkte Zufahrt in und aus dem Kanton Aargau genutzt.
Bereits bei der Erarbeitung des Verkehrsrichtplanes im Jahr 2012 wurde dieser Streckenabschnitt, auf welchem ein kantonaler Wanderweg sowie eine Velo-Route von Schweiz-Mobil eingetragen sind, als möglicher Schleichweg erkannt und unter Beobachtung gestellt.
Nach Rückmeldung aus der Bevölkerung und im Rahmen der Massnahmenüberprüfung des Verkehrsrichtplans hat der Stadtrat im Jahr 2021 ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten zeigt auf, dass die durchschnittliche Belastung zugenommen hat und bei circa 600 Motorfahrzeugen pro Tag liegt.
Schmale Fahrbahn
Die Fahrbahnbreite der Ferenbacherstrasse beträgt in diesem Abschnitt zwischen 3,30 und 3,80 Meter.
Für den Begegnungsfall «Personenwagen/Fussgänger» ist eine Breite von 3,30 Metern nur knapp ausreichend.
Die Begegnungsfälle «Personenwagen/Velo», «Lastwagen/Fussgänger» und «Lastwagen/Velo» werden im Bericht als sehr kritisch beurteilt.
Da die Ferenbacherstrasse nicht für die unbeschränkte Benützung durch grosse Fahrzeuge geeignet sei und ein Ausbau dieser Strasse dem Verkehrsrichtplan widerspreche, sollen die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Fahrzeuge auf das besser ausgebaute übergeordnete Strassennetz umgeleitet werden.
Verbot für Motorwagen und Motorräder
Diese Schlussfolgerung des Verkehrsgutachtens bewog den Stadtrat dazu, ein Fahrverbot auf der Ferenbacherstrasse, im Abschnitt zwischen Litzistrasse und Weidstrasse, bei der Kantonspolizei Zürich zu beantragen.
Dieses Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «Zubringerdienst und forst- und landwirtschaftlicher Verkehr gestattet» wurde Ende April 2022 von der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich verfügt und anschliessend öffentlich publiziert.
Stadt Affoltern am Albis gewinnt Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Gegen die Verkehrsanordnung gingen zwei Rekurse ein. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich beurteilte das Fahrverbot als verhältnismässig und zumutbar und wies die beiden Rekurse mit Entscheid vom 6. Oktober 2022 ab.
Ein Rekurrent hat den Entscheid der Sicherheitsdirektion nicht akzeptiert und ihn an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen.
Das Verwaltungsgericht ist jedoch nicht auf diese Beschwerde eingetreten. Gemäss Mitteilung des Verwaltungsgerichtes vom 9. Februar 2023 wurde kein weiteres Rechtsmittel mehr ergriffen.
Die Verkehrsanordnung ist somit rechtskräftig. Das Fahrverbot wird in den nächsten Wochen signalisiert.