Parkkartenbezug in Allschwil für das Jahr 2024 möglich

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Region Allschwil,

Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, sind die Parkkartenpreise in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt und bleiben für 2024 unverändert.

Das Heimatmuseum Allschwil an der Baslerstrasse.
Das Heimatmuseum Allschwil an der Baslerstrasse. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gemeinde Allschwil hat das Bezugssystem bewusst flexibel konzipiert, sodass es jederzeit möglich ist, Parkkarten für die kommenden Jahre bereits frühzeitig zu beziehen.

Das Anfangsdatum («Gültig ab») kann beim Onlineantrag selbstständig für das jeweilige Kalenderjahr ausgewählt werden.

Das Enddatum wird automatisch generiert und ist immer der 31. Dezember des ausgewählten Kalenderjahres.

Somit könnte theoretisch bereits heute eine Parkkarte für das Jahr 2030 bezogen werden.

Onlinebezug und Zahlung mit Print@home-Option

Die Anwohnerparkkarten können mit einem gültigen Fahrzeugausweis online bezogen, bezahlt und per «Print@home» ausgedruckt werden.

Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von 20 Franken belastet, es ist nur Barzahlung möglich.

Der Schalter der Gemeindepolizei ist Montag bis Freitag von 10 bis 11.45 Uhr geöffnet.

Tages- oder Halbtagesparkkarten können von Einwohnenden und auswärtigen Personen jederzeit erworben werden.

Flexibilität und Vorteile

Die Karten können ebenfalls online bestellt, bezahlt und ohne Bearbeitungszeit per «Print@home» ausgedruckt werden.

Für in Allschwil ansässige Firmen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden Angestelltenparkkarten zu erwerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen.

Es ist zwingend ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieses hat die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten, da die Karten kontingentiert sind.

Die Verteilung der Karten innerhalb des Betriebs ist Sache des gesuchsstellenden Betriebs. Gesuche sind an die Gemeindeverwaltung Allschwil zu richten.

Anwohnerparkkarte kostet 50 Franken pro Kalenderjahr

Die Parkkartenpreise sind in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt und bleiben unverändert.

Anwohnerparkkarte kostet 50 Franken pro Kalenderjahr und Fahrzeug Tageskarte 20 Franken pro Tag.

Halbtageskarte Vor- und Nachmittag beträgt je zwölf Franken und die Angestelltenparkkarte 860 Franken pro Kalenderjahr und Fahrzeug.

Handhabung der Parkkarten Parkkarten sind jeweils gut sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen.

Gültigkeitsbereich und Ausnahmen für Anwohnerparkkarten

Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt» gesondert signalisiert sind.

In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig (es sind dies: Basler-, Binninger-, Neuweiler-, Oberwiler-, Schönenbuchstrasse sowie Fabrikstrasse und Grabenring).

In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen.

So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte mit der «normalen» Parkscheibe frei parkieren.

Regelungen zu Werktagen, Parkscheiben und Zonensignalisation

Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.

Ohne Parkkarte (Anwohner-, Tages-, Halbtages- oder Angestelltenparkkarte) ist zwingend die Parkscheibe mit der Ankunftszeit einzustellen.

Die Pflicht für die Anbringung der Parkkarte oder einer Parkscheibe besteht auch in Gemeindestrassen, wo keine blauen Parkfelder markiert sind.

Hier gilt in jedem Fall die sogenannte «Zonensignalisation», welche bei der Einfahrt ins Quartier beachtet werden muss.

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Kommentare

User #3811 (nicht angemeldet)

Abgesehen davon, dass man Kantonalsteuer bezahlen muss. Dann schicken die auch noch eine Rechnung von Gemeinde Allschwil. Das ist eine oberste Frechheit!!! 😡 Alle sonstige Dienstleistungen was man bei denen nutzt oder bezieht, ob Parkkarte oder Unterlagen, Anmeldungen, alles kostet separat nochmal.. Wieso muss man für irgendetwas unerklärbares zahlen?! Einfach Einzahlungsschein, "Sie müssen bezahlen.. punkt"! Hätten die wenigstens Parkkarte für "Einwohner" günstiger gemacht.. Den die Parkplätze bemalen, oder Putzen die auch nicht jedes jahr, und Kosten entstehen keine.. aber Kassieren von jedem sehr gut!! 😕

User #1402 (nicht angemeldet)

Ich wollte eine Anwohnerparkkarte am Schalter der Gemeindepolizei kaufen und erfuhr dabei, dass für einen Direktkauf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- anfällt. Dies erschient mir in Anbetracht der Hosten von CHF 50.- für die Anwohnerparkkarte unverhältnismässig. Also versuchte ich's von zu Hause aus online. Leider fand ich trotz emsigen Suchens den Link, zur Bestellung nicht. Ich finde das nicht sehr kundenfreundlich.

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